Metadata: Der Zucker im Kriege

c) Erhöhung der Rohzucker- und Verbrauchs 
zucker-Preise. Den gesteigerten Unkosten der Nohzuckersabrikcn 
und Raffinerien trug die Bekanntmachung vom 27. Mai 1915 durch 
eine Erhöhung des Rohzuckerpreises um 1 Jl gegenüber dem Mai- 
Preise und eine Erhöhung der Spanne um 20 Sty. je 50 kg Rechnung. 
Weitergehende Forderungen der Zuckerindustrie wurden von der 
Regierung abgewiesen. Die Preiserhöhung sollte im übrigen erst für 
den über 50 v. H. des Kontingents gelieferten Rohzucker zur An 
wendung gelangen; da die Raffinerien noch große Mengen Rohzucker 
zu billigeren Preisen zur Verarbeitung auf Lager hatten, so sollte 
der Verbrauchszucker erst staffelweise im Juni, Juli und August 
um 0,4, 0,8 und 1,3 Hs teurer werden, über die Erhöhung der 
Preise sagt Jakobs*) folgendes: 
„Die weitere Hinaufsetzung der Zuckerpreise seitens der Re 
gierung nach deni 31. Mai 1915 ist naturgemäß auf Anregung der 
Rohzuckerfabriken und der Raffinerien erfolgt. Da aber das 
Interesse der Konsumenten, die bereits schwer unter der allgemeinen 
Teuerung für Nahrungsmittel und andere Bedürfnisse des täglichen 
Lebens litten, eine Ermäßigung der Preise für Zucker im Klein 
verkauf erheischte, was natürlich infolge der herrschenden Markt 
verhältnisse bei erhöhten Preisen für Raffinade unmöglich sein muhte, 
ist es angebracht, zu untersuchen, ob das wohlverstandene Interesse 
der Produzenten unbedingt die von der Regierung getroffene Maß 
regel rechtfertigte. Vor allem ist zu bedenken, daß ohne die behördliche 
Regelung zu Anfang des Krieges die Preise für Zucker sehr stark 
zurückgegangen wären und sich in der Folgezeit kaum wesentlich 
gehoben hätten. Für die Konsumenten wäre demnach der Zucker 
vorteilhafter zu beziehen gewesen. Der Regierung mußte aber daran 
liegen, die Zuckerindustrie so kräftig zu erhalten, daß sie über die 
schwerste Krisenzeit, die sie je zu bestehen hatte, hinwegkam. Für die 
Gesamtwirtschaft war dies Ziel wichtiger als vorübergehende Preis 
vorteile für die Verbraucher. Deshalb schützte die Regierung die 
Zuckerindustrie mit bestem, allseitig anerkannten: Erfolge vor den 
schlimmen Wirkungen eines Zusammenbruchs der Zuckerpreise. Sie 
mußte sich jedoch immer vor Augen halten, daß der Erfolg erzielt 
worden war auf Kosten der Konsumenten und eine zu weitgehende 
Förderung der Industrie von der zu jedem Opfer bereiten Be 
völkerung als einseitige Jnteressenpolitik ausgelegt werden konnte." 
ck) Großhandels-Höchstpreise. In Friedenszeiten 
hatte sich der Zuckergroßhandel vielfach mit einem Nutzen von einem 
*) a. a. O. S. 43.
	        
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