fullscreen: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
sorgung des Heeres, ausschließlich den amtlichen Organen über 
lassen, zu einem Debacle geführt hätte. Die durch die rasche An 
passung an die Kriegsbedürfnisse bekundete Findigkeit und organisa- 
tonsche Tüchtigkeit müsse eigentlich eher Anerkennung finden- sie 
war eine großartige Leistung der Kriegswirtschaft. Es wird ferner 
daran erinnert, daß die Kriegsgewinnbesteuerung nur dann gerecht 
ware, wenn sie schon am Anfange des Krieges eingeführt worden 
ware so daß die Unternehmer mit diesem Faktor gerechnet hätten. 
Es steht - sagte man - zu befürchten, daß die Kriegsgewinnsteuer 
den Eifer der Unternehmer schwächen und damit die Versorgung 
des Heeres und des inneren Marktes gefährden werde. Man er 
innerte auch daran, daß die hohe Kriegsgewinnsteuer der Produk 
tion bedeutende Kapitalien entzöge, wodurch die Leistungsfähigkeit 
derselben geschwächt werde. Das Resultat aller dieser Erwägungen 
kann dann zusammengefaßt werden, daß doch die größere Leistungs- 
ahigkeit gegenüber der geschwächten Leistungsfähigkeit einer großen 
Menge der Staatsbürger die Besteuerung als recht und billig er- 
scheinen laßt. In der Tat finden wir, daß diese Steuer überall 
eingeführt wurde und zwar nicht nur in den kriegführenden, sondern 
auch in den neutralen Staaten. 
Die Grundlage der Kriegsgewinnsteuer bildet teils das Ein 
kommen, teils das Vermögen, resp. Einkommens- oder Vermögens 
zuwachs, teils der Verkehr. Am zweckmäßigsten ist wohl die Be 
steuerung des Einkommens, am wenigstens die des Verkehrs. Freilich 
ergibt sich bei jedweder Einrichtung die Schwierigkeit, daß die 
Ursaclm des Kriegsgewinnes eine Verschiedenheit in der Besteuerung 
rechtfertigt, trotzdem aber nicht in Betracht gezogen wird. Eine 
ganz nachsmhtige Behandlung verdienen natürlich jene Fälle wo 
die Einkommenszunahme mit dem Kriege in gar keiner direkten 
Verbindung steht. In einzelnen Staaten findet in diesem Falle 
keine Besteuerung statt oder eine mildere (Ungarn). Dann kommen 
die liberalen Berufe in Betracht, die auch nur in den seltensten 
B allen Kriegsgewinne aufweisen. Auch die Landwirtschaft erfordert 
Berücksichtigung, nachdem dort die Preise in der Regel maximiert 
wurden. Die größte Steuerfähigkeit bekunden die großen Gewinne 
' n Vi 1 an< e 1 r Und namen tiich der Zwischenhändler, unter letzteren 
oft Gelegenhedsmacher, Eindringlinge, Protektionskinder und nament 
lich Protektionsdamen zweifelhaften Charakters. Es zeigt sich schon 
dann eine Mangelhaftigkeit der Kriegssteuern, daß auf diese Momente 
nicht oder nur oberflächlich eingegangen wird. 
Die Kriegsgewinnsteuer wird in einzelnen Staaten auf Grund 
spezieller Bekenntnisse ausgeworfen. Sie ist eine periodische Steuer
	        
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