536
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
sorgung des Heeres, ausschließlich den amtlichen Organen über
lassen, zu einem Debacle geführt hätte. Die durch die rasche An
passung an die Kriegsbedürfnisse bekundete Findigkeit und organisa-
tonsche Tüchtigkeit müsse eigentlich eher Anerkennung finden- sie
war eine großartige Leistung der Kriegswirtschaft. Es wird ferner
daran erinnert, daß die Kriegsgewinnbesteuerung nur dann gerecht
ware, wenn sie schon am Anfange des Krieges eingeführt worden
ware so daß die Unternehmer mit diesem Faktor gerechnet hätten.
Es steht - sagte man - zu befürchten, daß die Kriegsgewinnsteuer
den Eifer der Unternehmer schwächen und damit die Versorgung
des Heeres und des inneren Marktes gefährden werde. Man er
innerte auch daran, daß die hohe Kriegsgewinnsteuer der Produk
tion bedeutende Kapitalien entzöge, wodurch die Leistungsfähigkeit
derselben geschwächt werde. Das Resultat aller dieser Erwägungen
kann dann zusammengefaßt werden, daß doch die größere Leistungs-
ahigkeit gegenüber der geschwächten Leistungsfähigkeit einer großen
Menge der Staatsbürger die Besteuerung als recht und billig er-
scheinen laßt. In der Tat finden wir, daß diese Steuer überall
eingeführt wurde und zwar nicht nur in den kriegführenden, sondern
auch in den neutralen Staaten.
Die Grundlage der Kriegsgewinnsteuer bildet teils das Ein
kommen, teils das Vermögen, resp. Einkommens- oder Vermögens
zuwachs, teils der Verkehr. Am zweckmäßigsten ist wohl die Be
steuerung des Einkommens, am wenigstens die des Verkehrs. Freilich
ergibt sich bei jedweder Einrichtung die Schwierigkeit, daß die
Ursaclm des Kriegsgewinnes eine Verschiedenheit in der Besteuerung
rechtfertigt, trotzdem aber nicht in Betracht gezogen wird. Eine
ganz nachsmhtige Behandlung verdienen natürlich jene Fälle wo
die Einkommenszunahme mit dem Kriege in gar keiner direkten
Verbindung steht. In einzelnen Staaten findet in diesem Falle
keine Besteuerung statt oder eine mildere (Ungarn). Dann kommen
die liberalen Berufe in Betracht, die auch nur in den seltensten
B allen Kriegsgewinne aufweisen. Auch die Landwirtschaft erfordert
Berücksichtigung, nachdem dort die Preise in der Regel maximiert
wurden. Die größte Steuerfähigkeit bekunden die großen Gewinne
' n Vi 1 an< e 1 r Und namen tiich der Zwischenhändler, unter letzteren
oft Gelegenhedsmacher, Eindringlinge, Protektionskinder und nament
lich Protektionsdamen zweifelhaften Charakters. Es zeigt sich schon
dann eine Mangelhaftigkeit der Kriegssteuern, daß auf diese Momente
nicht oder nur oberflächlich eingegangen wird.
Die Kriegsgewinnsteuer wird in einzelnen Staaten auf Grund
spezieller Bekenntnisse ausgeworfen. Sie ist eine periodische Steuer