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Die Gesetze der Verteilung.
Buch III.
des dürftigen Naturfaktors sich hätten verschaffen können, auf die Grund
besitzer in Gestalt von Rente entfällt. In letzter Instanz beruht es auf
dern Fundamentalprinzip, das für die Nationalökonomie dasselbe ist,
was das Gesetz der Anziehung für die Natur: daß die Menschen ihre
wünsche mit der geringsten Anstrengung zu befriedigen suchen.
Dies ist also das Rentengesetz. Diele Bücher der herrschenden
Richtung folgen zwar zu sklavisch dem Beispiele Ricardos, der das Gesetz,
nur in seinen Beziehungen zum Ackerbau betrachtet und an verschiedenen
Stellen von Fabriken als keine Rente ergebend spricht (während im
Gegenteil die Fabrikation und der Austausch die höchsten Grundrenten
ergeben, wie durch den größeren wert des Landes in Fabrik- und
Handelsstädten bewiesen wird), und werden so der vollen Bedeutung
des Gesetzes nicht gerecht, doch ist dasselbe seit Ricardo stets klar aufgefaßt
und völlig anerkannt worden. Nicht aber die Korrelate desselben. So
klar sie auch sind, hat doch die Lohntheorie (gedeckt und bekräftigt nicht
nur durch das bereits Erklärte, sondern auch durch Betrachtungen, deren
enorme Wichtigkeit wir sehen werden, wenn der logische Schluß, nach dem
wir hinstreben, erreicht sein wird) ihre Anerkennung bislang verhindert*).
Ist es aber nicht wirklich so einfach wie der einfachste geometrische Beweis,
daß das Korrelat des Rentengesetzes das Lohngesetz ist, wo die Verteilung
des Produkts nur in Rente und Lohn stattfinde, oder das Gesetz des
Lohns und Zinses zusammengenommen, wo die Verteilung in Rente,
Lohn und Zins stattfinde? Umgekehrt ist das Rentengesetz notwendig
auch das Gesetz des Lohns und Zinses zusammengenommen, denn es
enthält die Behauptung, daß, gleichviel wie groß das Produkt sei, das
aus der Aufwendung von Arbeit und Kapital entsteht, diese beiden
Faktoren in Lohn und Zins nur den Teil des Produkts erhalten, den sie
aus freiem, keiner Rentenzahlung unterworfenen Lande — d. h. auf
dem mindest ergiebigen Lande oder Punkte — produziert haben würden.
Denn wenn von dem Produkte alles, was denjenigen Betrag übersteigt,
welchen die Arbeit und das Kapital aus dem keine Rente unterworfenen
Boden ziehen können, auf die Grundbesitzer als Rente entfällt, dann ist
füglich alles, was von der Arbeit und dem Kapital als Lohn und Zins
beansprucht werden kann, derjenige Betrag, welchen sie von dem keine
Grundrente gewährenden Boden hatten erzielen können.
Dder, um es in eine algebraische Formel zu bringen: Da das Pro
dukt = Grundrente + Lohn + Zins ist, so ist das Produkt — Grund
rente = Lohn + Zins.
Somit hängen die Löhne und Zinsen nicht von dem Produkt der
Arbeit und des Kapitals ab, sondern von dem was übrig bleibt, nach
dem die Grundrente vorabgenommen ist; oder von dem Produkt, welches
sie erzielen können ohne Grundrente zu zahlen, d. h. von dem ärmsten
*) Buckle erkennt (Geschichte der Zivilisation, Aap. 2) den notwendigen Zusammen
hang zwischen der Rente, dem Zins und dem Lohn an, erklärt ihn aber nicht.