4.9
B ez eichnung d er Waren
;
130)
Uhren und andre Zeit- und Zeitpunkt-
[Lattw-lauseiger, Teile und Zubehörteile
_ l. Taschenuhren, Zeitmesser [Chronometer],
Wecker, [Wand-]Uhren und Stutzuhren und
andre durch ein Uhrwerk, eine Feder oder ein
Getriebe wirkende Zeit- und Datumanzeiger,
sshüetlh ee: ertesti KUR:
und Lichtschaltuhren und ähnliche Zeitregler,
alle einschließlich der dazugeh örenden,zugleicher
Zeit eingeführten Konsolen, Conpes [zu einer
Uhr gehören zwei gleiche „coupes“, Gegenstücke
aus gleichem Stoff], Sturzglocken, Ständer,
Sockel und andrer ähnlicher Zubehöre sowie
die dazu verwendeten Gehäuse und Trieb- oder
Innenwerke, einschließlich der Innenwerke zu
lttpeter für Selbstanzeiger [Registrierappa-
rte]. be e r rss s s N r t â !
II. Stundengläser [Sanduhren], Sonnen-
uhren und andre ähnliche Zeitanzeiger und
die dazu benötigten Ausrüstungen; gesondert
eingeführte Aufsätze und Seitenteile für Stutz-
uhren und Uhrgehäuse; gesondert eingeführte
Zifferblätter und Pendel sowie Taschenuhren-
schlüsselchen aller Art, auch soaenannte Haupt-
schlüssel [passe-partontsl| .
Sonderbestimmung.
Vir behalten Uns vor, durch allgemeine
Verwaltungsverordnung unter den erforder-
lichen Vorsichtsmaßregeln Befreiung vom Ein-
fuhrzoll zu gewähren für Uhren, Teile und
ßtvehöuteie davon, die zur Herstellung von
egenständen verwendet werden, die bei der
Einfuhr keinem oder einem niedrigeren Ein-
fuhrzoll unterliegen, als er für Uhren fällig ist.
131
Ventilatoren [Lüfter].
Elektrisch betriebene Tisch-, Wand-, Ring-
und Deckenflügelventilatoren und andre elek-
trisch betriebene Flügelventilatoren, alle soweit
die Flügel aus Aluminium oder Holz herge-
stellt sind, oder soweit der Flügeldurchmesser
500 mm oder weniger beträgt, und gesondert
tiugesührte Flügel für dergleichen Ven-
en .
132
Verband- und Pflegegegenstände [Gegen-
stände zur Krankenpflege] sowie Verbände
[Bandagen, Bindezeug| und orthopädische
Apparate, auch für Tiere.
I. Künstliche Zähne, gefaßt oder nicht gefaßt,
oder mit Stist versehen oder nicht; künstliche
Gebisse und künstliche Glieder und andre Nach-
ahmungen von Organen oder Gliedmaßen,
die zum Erssay von natürlichen Organen oder
Gliedern verwendet werden, einschließlich der
künstlichen Augen und ähnlicher Waren .....
II. Dentaphone, Hörrohre und andre Appa-
rate für Schwerhörende sowie Schalldämpfer
[Antiphone] und andre ähnliche, am Körper
zu verwendende Gegenstände zum Schall-
dämpfen.. ...e. e. . U4 §
III. Bruchbänder sowie Plattfuß- und Stüyt;
sohlen[-einlagen] ... ...... . ttf
Maßstab]
Wert
tk:
.
Zoll
. Dep.)
8 v H
K v H
8 v H
8 v H
8 v H
K v H
en
I
133
Bez eichnung d er Waren
IV. Luftkissen (einschließlich der sogenannten
Reisekissen), GEisbeutel, Eiskappen, Gummi-
wasserflaschen, Gummibausche[-kompressen]
und andre ähnliche [Kranken-] Pslegegegenstände,
ganz oder haupssächlich [überwiegend] aus
Kautschuk, Gummi oder Guttapercha oder aus
einem Gewebe hergestellt, das auf der gesamten
Oberfläche mit Kautschuk, Gummi oder Gutta-
percha bekleidet, beklebt, bestrichen oder ein-
gelegt ist, sowie Nachtstühle [Zimmerklosetts]
V. Schnuller [Lutschbeutelchen] und Saug-
flaschenausrüstungen ................. ..-.
VI. Holzwolle- und Wattekissen, Gazebausche
[Tampons] und andre ähnliche, als Verband
oder Verbandmittel verwendete Kissen und
Bausche [Tampons], bestehend aus Holzwolle,
Zupfleinen [Scharpie], Torf, Watte oder damit
sleihzuseltenves Substanzen, mit Geweben
überzogen .. t en q o o p et st t r op 2% §5
T Fasern [Werg], Holzwolle ssowie Zupf-
leinen [Scharpie], soweit es nicht zu Position 85
gehört:
YU Urpatater für Sjwingknetkaren [Vi:
Hrattorsgrsfass) (Reib-, Stoß- und Klopf-
massage). . © ste sr
Sonderbestimmung.
Die Vorschriften unter 1 und 3 der Sonder-
bestimmungen zu Position 28 sind auch auf
die unter IV dieser Position erwähnten Waren
anzuwenden.
Ausschmückungsgegenslände.
I. Ölgemälde, Wasserfarbengemälde [Aqua-
relle], Zeichnungen, Radierungen, Bilder [pren-
ten], Stiche, Grundrisse, Karten, Lichtbilder
[Photographien], Kakemonos [s. 85 Sb. UI.
131, Makimonos [s. 85 Sb. UI. 13], Teller,
Bildsäulen [Standbilder, Statuen], Brustbilder
[Büsten], Fliesen und andre ähnliche Gegen-
stände in Papierbildschugrahmen [passe-par-
tont], Leisten, Umrandung, Rahmen, Halter oder
andrer Umrahmung oder Einfassung (einschließ-
lich der Gegersstände, bei denen die Darstellung
oder Abbildung durch das Zusammenfügen
von Federn, Blumen, Blättern, Glasperlen
[kralen], Briefmarken oder Haar unddergleichen
hergestellt ist, vorausgesetzt, daß sie eingerahmt
oder eingefaßt sind), alles unter Beobachtung
der Vorschriften unter Nr. 1 der Sonder-
bestinmungen ..... ...... eg et ss zz:
' II. Bemalte Holzscheiben, Abbildungen auf
Elfenbein, Bein, Hellhorn, Galalith oder ähn-
lichem Stoffe, und andre ähnliche (in der Regel
in Kramwaren- oder Kurzwarenläden oder in
Läden für Kultgegenstände [religieuse arti-
kelen] verkaufte) Gemälde und Gemäldchen,
die auch ohne Anbringen eines Rahmens als
selbständige Ausschmückungsgegenstände ver-
wendet zu werden pflegen; Vasen, Becher,
Töpfe, Krüge, Teller und Pokale; sogenannte
Schrankgestelle [kaststellen]; Blumenschalen
[Jardinieren], Coupes [zusammengehörige Fi-
guren, Vasen, otwa „Pendants“]; Aufsäte und
Nippsachen; Flaschen mit darin angebrachten
Schisfchen; Klein-[Miniatur-]möbel und Klein-
[Miniatur-]gebrauchsgegenstände; Wandteller
tt
Wert
It
Holl
8 v H
8 v H
8 v H
8 v H
8 v H
K v H