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Wandelt nt. E. demnach die Kommunalpolitik von Kleinschönebeck-F.
Zurzeit in den richtigen Bahnen, so ist nur zu wünschen, daß diese nicht
wie in früheren Zeiten durch die Interessen und Bestrebungen der
Spekulanten durchkreuzt wird, die, wie nach den Schilderungen Paul
Voigts^), so noch heute, . in den angesehensten Organen der
Tagespresse .... in den Gemeindeverwaltungen mit Rührigkeit und
Eifer ihre Interessen vertreten.
V. Boden- und Mietspreise,
a) Bodenpreise.
Für die Feststellung der Bodenpreise und ihrer Entwicklung konnte
nur eine umfassende Ermittelung der Verkehrswerte die Grundlage ab
geben, wie sich solche aus den Eigentumsveränderungslisten des König!.
Katasteramts ergeben. Es wurden die Verkäufe, soweit sie statistisch von
Wert sind, ausgezogen; und zwar ist das Material vom Ende des Jahres
.1896 vorhanden, in welchem die Gemeinde die Umsatzsteuer einführte.
Zuerst verkauften die Bauern das Pilzland, das in wirtschaftlicher
Beziehung für sie wenig Wert gehabt hatte; denn noch ini Anfang der
70er Jahre vorigen Jahrhunderts wurde der Morgen mit 10 Mk. ab
geschätzt. nur um nicht zu sagen, er sei vollkommen wertlos. Im Jahre
1876 wurden bereits 50 Mk., 1893 500 Mk. für den Morgen erzielt.
Im übrigen waren vor der Koloniegründung Verkäufe eine große Selten
heit. Gingen die Wirtschaften von einer Hand in die andere, so war
1er Anlaß gewöhnlich Vererbung. Sollte bei dieser Gelegenheit eine
Wirtschaft abgeschätzt werden zum Zwecke der Erbschaftsregulierung, so
fiel die Abschätzung stets zugunsten des in der Wirtschaft Bleibenden
aus, die anderen wurden mit einer Kleinigkeit abgefunden. Demgemäß
hätte eine Feststellung des Schätzungswerts den wirklichen Preis des
Landes auch nie ergeben.
Von den aus der Umsatzstenerkontrolle zu ersehenden Verkäufen
konnten aber bei weitem nicht alle für meine Zwecke benutzt werden.
Ansgelassen wurden vor allem Erbrezesse, laut denen z. B. im Jahre
1896 die gesamte Wirtschaft nebst Gebäuden und Inventar auf den
Erben überging, und zwar der gm abgeschätzt aus 0,026 Mk., eine
andere im Jahre 1898 auf 0,177, 1907 auf 0,175 Mk. — Es blieben
ferner unberücksichtigt die bebauten Gritndstücke, da nach meiner Ansicht
der „Bodenannäherungswert", wie schon die Bezeichnung sagt, den
Bodenpreis nicht genau bestimmen will und kann. Die Bestimmung
nach diesem Wert scheitert außerdem an dem Fehlen einer staatlichen
oder sonstigen Feuerversicherung, die einheitlich für den ganzen Orts-
*) a. a. O. S. 136.