Object: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Wandelt nt. E. demnach die Kommunalpolitik von Kleinschönebeck-F. 
Zurzeit in den richtigen Bahnen, so ist nur zu wünschen, daß diese nicht 
wie in früheren Zeiten durch die Interessen und Bestrebungen der 
Spekulanten durchkreuzt wird, die, wie nach den Schilderungen Paul 
Voigts^), so noch heute, . in den angesehensten Organen der 
Tagespresse .... in den Gemeindeverwaltungen mit Rührigkeit und 
Eifer ihre Interessen vertreten. 
V. Boden- und Mietspreise, 
a) Bodenpreise. 
Für die Feststellung der Bodenpreise und ihrer Entwicklung konnte 
nur eine umfassende Ermittelung der Verkehrswerte die Grundlage ab 
geben, wie sich solche aus den Eigentumsveränderungslisten des König!. 
Katasteramts ergeben. Es wurden die Verkäufe, soweit sie statistisch von 
Wert sind, ausgezogen; und zwar ist das Material vom Ende des Jahres 
.1896 vorhanden, in welchem die Gemeinde die Umsatzsteuer einführte. 
Zuerst verkauften die Bauern das Pilzland, das in wirtschaftlicher 
Beziehung für sie wenig Wert gehabt hatte; denn noch ini Anfang der 
70er Jahre vorigen Jahrhunderts wurde der Morgen mit 10 Mk. ab 
geschätzt. nur um nicht zu sagen, er sei vollkommen wertlos. Im Jahre 
1876 wurden bereits 50 Mk., 1893 500 Mk. für den Morgen erzielt. 
Im übrigen waren vor der Koloniegründung Verkäufe eine große Selten 
heit. Gingen die Wirtschaften von einer Hand in die andere, so war 
1er Anlaß gewöhnlich Vererbung. Sollte bei dieser Gelegenheit eine 
Wirtschaft abgeschätzt werden zum Zwecke der Erbschaftsregulierung, so 
fiel die Abschätzung stets zugunsten des in der Wirtschaft Bleibenden 
aus, die anderen wurden mit einer Kleinigkeit abgefunden. Demgemäß 
hätte eine Feststellung des Schätzungswerts den wirklichen Preis des 
Landes auch nie ergeben. 
Von den aus der Umsatzstenerkontrolle zu ersehenden Verkäufen 
konnten aber bei weitem nicht alle für meine Zwecke benutzt werden. 
Ansgelassen wurden vor allem Erbrezesse, laut denen z. B. im Jahre 
1896 die gesamte Wirtschaft nebst Gebäuden und Inventar auf den 
Erben überging, und zwar der gm abgeschätzt aus 0,026 Mk., eine 
andere im Jahre 1898 auf 0,177, 1907 auf 0,175 Mk. — Es blieben 
ferner unberücksichtigt die bebauten Gritndstücke, da nach meiner Ansicht 
der „Bodenannäherungswert", wie schon die Bezeichnung sagt, den 
Bodenpreis nicht genau bestimmen will und kann. Die Bestimmung 
nach diesem Wert scheitert außerdem an dem Fehlen einer staatlichen 
oder sonstigen Feuerversicherung, die einheitlich für den ganzen Orts- 
*) a. a. O. S. 136.
	        
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