Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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der die Wirkung eines Erziehungszolls haben würde, zu gewähren. 
Heute geht man ja in der Tragung von Unkosten anderer noch viel 
weiter, ohne damit Vorteile für die Gesamtheit zu erreichen. 
Ein direkter Nachteil des neuen Systems würde die mit der 
Gewährung verschiedener Rückvergütung verbundene Mehrarbeit 
sein: Es müßte eine genaue Unkostenberechnung für die verschie 
denen Abgabestellen stattfinden, diese ist allerdings schon heute in 
fast allen Vereinen durchgeführt, doch sind die Transportspesen darin 
nur sehr selten berücksichtigt. Dieser Mangel in der Kalkulation, der 
sich auch heute schon zuweilen-fühlbar machen dürfte, wäre also zu besei 
tigen. Es müßten ferner verschiedene Marken in den verschiedenen Ab 
gabestellen eingeführt werden, damit eine gesonderte Rückvergütungsbe 
rechnung stattfinden könnte. Wenn einzelne Mitglieder in mehreren 
Abgabestellen Güter entnehmen, so wäre das aus den verschieden 
artigen Marken zu ersehen; die Entnahme in verschiedenen Ver 
teilungsstellen muß aber nicht unbedingt immer eine Erschwerung 
bedeuten, da eine ganze Reihe von Berteilungsstellen einen gleich 
hohen Unkostensatz hat und somit für sie auch eine gleiche Rückver 
gütung in Frage käme. Im übrigen könnte in der Praxis der Un 
kostensatz abgerundet werden. 
Ich glaube nicht, daß die angeführten Gründe stichhaltig genug 
sind, das System der ungleichen Rückvergütung bei ungleichen Un 
kosten als nicht empfehlenswert zurückzuweisen. Dafür sind die Nach 
teile des heutigen Systems zu groß und die Vorteile des neuen Systems 
zu verlockend. Auch rechtlich kann gegen das System nichts 
eingewendet werden. Der hierfür in Frage kommende § 19 des Ge 
nossenschaftsgesetzes läßt in bezug auf die Verteilung vollständige 
Freiheit, wenn nur die Verteilung nach gleichem Maßstab geschieht.^) 
Daß man sich der S ch a t t e n s e i t e n des h e u t i g e n S y st e m s 
wohl bewußt ist, bezeugen verschiedene Auslassungen in Geschäftsbe 
richten usw. Die Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln schreibt 
z. B. von acht ihrer Verteilungsstellen mit niedrigem Umsatz bzw. 
hohem Unkostensatz: „Die Rückvergütung für die in diesen Orten 
wohnenden Mitglieder muß von den Mitgliedern der anderen Bezirke 
aufgebracht werden. Dieser Umstand muß unsern Mitgliedern in den 
angeführten Orten zu denken geben." Auch Holyoake weiß schon 
über einen entsprechenden Fall in Rochdale zu berichten. Als dieser 
Verein die erste auswärtige Abgabestelle errichten wollte, wurde von 
gesetz. 
bi) Vgl. P a r i s i u s und C r ü g e r, Kommentar zum Genossenschafts-
	        
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