Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Hierzu  einige  wenige  Bemerkungen:
Im  statistischen  Jahrbuch  für  Berlin  sind  die  Vorträge  aus  den  Vorjahren, ­
  d.  h.  die  als  unerledigt  aus  dem  abgelaufenen  Jahr  jeweilig  ins
neue  Jahr  hinübergenommenen  Klagen  und  ihr  Ausgang  nicht  gleichmäßig
berücksichtigt  worden.  Es  ist  daher  hier  in  den  einzelnen  Rubriken  a  bis  g
ganz  von  ihnen  abgesehen  worden.  Da  aber  das  Schicksal  der  Klagen  von
Jahr  zu  Jahr  im  Durchschnitt  wenig  variiert,  kann  die  Totalsumme  jener  unerledigten ­
  Klagen  —  5660  —  im  Verhältnis  der  für  das  Jahrzehnt  berechneten
Durchschnittszahlen  einfach  auf  die  einzelnen  Rubriken  verteilt  werden.
Vom  Geschäftsjahr  1899/1900  ab  sind  jedesmal  unter  den  als  „durch
Zurücknahme  erledigt"  bezeichneten  Klagen  mehrere  hundert  Klagen,  die
gemäß  dem  in  jenem  Jahr  in  Kraft  getretenen  Landwerkergeseh  der  Rechtsprechung ­
  des  Gewerbegerichts  entzogen  waren,  so  daß  die  Klagenden  an
das  betreffende  Innungsschiedsgericht  verwiesen  werden  mußten.  Ihre  Gesamtzahl ­
  für  die  Zeit  vom  1.  April  1899  bis  31.  März  1907  war  3507,
ein  Durchschnitt  von  584  im  Jahr.  Während  die  Zahl  der  beschäftigten
Arbeiter  um  50  Prozent  stieg,  haben  die  beim  Gewerbegericht  und  den
Innungsschiedsgerichten  zusammen  anhängig  gemachten  Klagen  nur  von
rund  14000  im  Geschäftsjahr  1896/97  auf  rund  16000,  das  heißt  noch  nicht
ganz  um  11,5  vom  Kundert  zugenommen.  Es  nahmen  also  im  Verhältnis
weniger  Arbeiter  das  Gericht  in  Anspruch,  als  früher.  Dies  ist  zu  einem
großen  Teile  dem  Amstand  geschuldet,  daß  Anternehmer  wie  Arbeiter  besser
über  ihre  rechtliche  Stellung  zueinander  unterrichtet  sind  als  früher.  Die
Rechtsprechung  des  Gewerbegerichts  hat  durch  Festlegung  bestimmter  Grundregeln ­
  hinsichtlich  vieler  der  häufigsten  Streitfragen  bis  zu  einem  gewissen
Grade  sich  selbst  überflüssig  gemacht.  Außerdem  kommt  ein  erheblicher  Teil
der  Beschwerden  der  Arbeiter  zuerst  an  das  Arbeitersekretariat,  das  den
Beschwerdeführenden  in  Fällen,  die  für  sie  aussichtslos  sind,  die  Nutzlosigkeit ­
  des  Weges  ans  Gewerbegericht  darlegt  und  so  diesem  ein  Stück
Arbeit  abnimmt.  Dies  hat  auch  unzweifelhaft  dazu  beigetragen,  daß  die
Fälle,  wo  es  vor  dem  Gewerbegericht  zur  kontradiktorischen  Verhandlung
kam,  bedeutend  nachgelassen  haben.  Im  Geschäftsjahr  1896/97  waren  es
2255,  im  Geschäftsjahr  1905/6  nur  noch  1145  Fälle.  Keine  zweite  Rubrik
weist  eine  auch  nur  annähernd  gleiche  Abnahme  auf.  Fast  unverändert  ist
z.  B.  die  Zahl  der  durch  Vergleich  beendeten  Fälle  geblieben.  Sie  belief
sich  1896/97  auf  6123,  erreichte  im  nächsten  Jahr  mit  6723  ihr  Maximum
und  war  von  1905/06  5790.  Zugenommen  haben  die  Fälle  der  Verzichtleistung ­
  (von  1  auf  70)  und  der  Versäumnisse  (von  1174  auf  1740).
Was  die  Beteiligung  der  Berufe  anbetrifft,  so  entfielen  von
den  angemeldeten  Klagen

auf  Kammer  I  (Schneiderei  und  Näherei)  .  .

.  25  924

„

„

6  (Nahrung,  Beherbergung)  .  .

.  24189

„

„

3  (Baugewerbe)

.  14  555

sr

7  (Landet  und  Verkehr)  ....

.  14  051

„

„

5  (Metallgewerbe)

.  13  573

„

4  (Lolz  und  Schnitzstoffe)  .  .  .

.  9  527

„

8  (Allgemeines)

.  9  353

„

2  (Textil-,  Leder-  rc.  Industrie)  .

8  465

Insgesamt.

.  119  637
            
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