Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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schrift  der  Berliner  Arbeiter-Sanitätskommission",
  die  als
6.  und  7.  Lest  der  dritten
Serie  der  von  Max  Schippe!
herausgegebenen  „Berliner
Arbeiter  °  Bibliothek"  im
Sommer  1893  erschien  und
viel  kommentirt  wurde.  Die
Sorgfalt  und  Sachlichkeit
der  Erhebung  wurden  von
Freund  und  Feind  anerkannt. ­
  Selbst  der  damalige
stellvertretende  Polizeipräsidentvon
  Berlin,Fried  heim,
nahm  Anlaß,  im  Kerbst  1893
in  einer  Sitzung  der  Königlichen ­
  Sanitätskommission
den  Vorständen  der  Revier-Sanitäts-Kommissionen
  die
Denkschrift  „zum  eifrigen
Studium"  zu  empfehlen,  da
sie  „sehr  viel  Beachtenswertes" ­
  enthalte,  und  sein
Bedauern  auszusprechen,  daß
in  den  Sanitätskommissionen
„nicht  auch  Vertreter  der
ärmeren  Klassen  sitzen".
Grobe  Mißstände  brachte
die  Arbeiter  -  Sanitätskommission ­
  auch  hinsichtlich  des
unter  staatlicher  Verwaltung  stehenden  Krankenhauses  Charite  an  die
Öffentlichkeit,  sowohl  was  die  sanitären  Zustände  als  auch,  was  die  Behandlung ­
  der  Patienten  anbetraf.  So  ging  man  daselbst  namentlich  mit  den
wegen  Geschlechtskrankheiten  der  Charite  überwiesenen  Patienten  in  entwürdigender ­
  Weise  um,  und  als  in  der  Stadtverordnetenversammlung  von
sozialdemokratischer  Seite  Protest  dagegen  erhoben  wurde,  hatte  der  Direktor
der  Charite  den  Mut,  zu  behaupten,  geschlechtskranke  Arbeiter  seien  ja  doch
„meist  Zuhälter".  Indes  war  die  Kommission  diesem  Institut  gegenüber
nicht  völlig  auf  den  guten  Willen  und  die  Tatkraft  der  Behörden  angewiesen. ­
  Die  Charite,  die  mit  der  Universität  verbunden  ist,  braucht  die
Patienten  für  die  Ausbildung  der  Studierenden,  sie  konnte  also  durch
Entziehung  der  ersteren  empfindlich  getroffen  werden.  Auf  diesen  Amstand
machte  die  Arbeiter-Sanitätskommission  die  Arbeiter  und  die  Vorstände
der  Arbeiterkrankenkaffen  aufmerksam  und  zeigte  ihnen,  wie  sie  durch  geschlossenes ­
  Vorgehen  die  Leitung  der  Charite  zwingen  könnten,  die  erkrankten ­
  Arbeiter  anständig  zu  behandeln.  Es  ward,  als  alle  Reklamationen
nichts  halfen,  im  August  1893  die  Boykottierung  der  Charite  beschlossen. ­
  Eine  Kommission  der  Krankenkassen  stellte  unter  drei  Rubriken
—  Baulichkeiten,  Krankenbehandlung  und  Neue  Charite  —  eine  Liste  von

Anleitung.
Der  Controleur  erhält  eine  Legiiimalionskarie',  um  sich  nötigenfalls
bnn  Beschwerdeführer  und  eiwaigen  für  seine  Angaben  notwendigen  Zeugen
gegenüber  legitimsten  zu  sönnen.  Diese  Karle  ist  möglichst  selten  und  nur,
wenn  eine  solche  Legitimation  von  ihm  gewünscht  wird,  vorzuweisen.
Der  Controleur  hat  die  ihm  übertragene  Untersuchung  fa  fchrreL
ev  feilte  Zeit  gestattet»  vorzunehmen.  Zu  diesem  Behufe  haj  er
sich  an  Ort  und  Stelle  persönlich  von  dem  Tatbestände  zu  überzeugen,
wenn  nötig  mit  Zuhilsenahine  des  Beschwerdeführers.
Sollte  auä  irgend  welchen  Gründen  eine  persönliche  Inaugenscheinnahme ­
  nicht  möglich  sein,  so  hat  er  dies  in  seinem  Bericht  zu  vermerken,
sowie  die  Zeugen,  von  denen  er  die  in  dem  Berichte  initaeteilten  Tatsache« ­
  erfahren  hat.  nebst  ihreik  Adressen  zu  nennen.
Der  Controleur  soll  sich  nicht  darauf  beschränken,  die  in  der  Beschwerde
angegebenen  Punkte  sowie  die  in  dem  Fragebogen  vorgemerklcn  Fragen  zu
berücksichtige»,  er  hat  auch  sein  Augenmerk  auf  alle  sonstiger,
«ichtise«  sanitären  Verhältnisse  xu  richten»  die  ihm  am
Vrte  der  Unter  such,nig  rniL  anderwärts  anssatten.
In  der  Beschreibung  etwaiger  Uebelstande  soll  er  keine  übertriebene
oder  tendenziös  gefärbte  Darstellung  geben,  sich  auch  möglichst  wenig  allgemeiner ­
  Ausdrücke  —  wie:  groß,  Nein,  schrecklich,  unbeschreiblich  rc.  —
bedienen,  hingegen  recht  viel  tatsächliche  Details,  unter  Angabe  von  Maß
und  Zahl  beibringen.
Für  jeden  Bericht  ist  ein  besonderer  Bogen  zu.  verwenden.
Den  Bericht  Hot  der  Controleur  noch  an  demselben  Tage  abzufassen
und  am  nächsten  Tage  dem  instruirenden  Arzte  »u,  einer  vorher  vereinbarten
Stunde  persönlich  zu  überbringen.
Sollte  nach  Ansicht  des  Controleurs  die  Beschwerde  sich  durch  eine
einsache  Vorstellung  bei  dem  Hauswirt,  dem  Unternehmer  oder  der  Polizei
erledigen  lassen,  so  hat  er  dies  dem  Arzte  mitzuteilen;  er  selbst  hat  sich
jedes  persönlichen  Eingreijrns  in  die  betr.  Angelegenheit,  sowie  auch  einer
selbständigen.  Veröfsentlichung  der  von  ihm  ermittelten  Tatsachen  zu  erii
Dritten  Personen  gegenüber  ist  er  im  Interesse  der  Sache  zum  strengsten
Slillschivcigen  über  seine  Tätigkeit  und  die  Ergebnisse  seiner  Untersuchung
verpflichtet.

183.  Anleitung  für  die  Kontrolleure  der
Arbeiter-Sanitätskommission
            
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