l über den Begriff der Territorialwirtschaft). 1
Zustand aufgefaßt wurden!). Er beschreibt die Stellung der
preußischen Regierung im 18. Jahrhundert in folgender Weise :
„Man könnte sagen, die Gesetzgebung habe die Ausbildung
größerer Geschäfte und ihre Konkurrenz untereinander fördern
oder nicht hindern wollen, habe aber doch jede Wendung zum
spekulativ-kapitalistischen Betrieb unter dem Handwerk noch
als ein Übel angesehen?).“
Ohne den zähen Widerstand der Zünfte hätte die Groß
industrie zweifellos mehr Terrain gewonnen3). In ihrem Kampfe
gegen dieselbe kam ihnen nicht bloß die Haltung der Regierungen
zu statten, sondern auch ihre vom Mittelalter ererbte wirtschast-
liche Organisation. Für einzelne Gewerbe, die ohne größeres
Anlagekapital nicht betrieben werden konnten, waren im Mittel
alter Anstalten zu gemeinsamer Benutung errichtet worden,
die sich entweder im Eigentum der Stadt oder in dem der Zünfte
befanden‘). Durch sie erhielt der einfache Handwerksmeister
die Vorteile, die sonst großer Kapitalbesiß gewährt. Solche
gemeinsamen Anstalten sind nun auch in den neueren Jahr-
1) Über die Frage, in welchem Umfang die Zunftverfassung in
Preußen im Zeitalter des Merkantilismus beseitigt worden ist, vgl.
im einzelnen z. B. Croon, Zunftzwang und Industrie im Kreis Rei-
chenbach, Ztschr. f. Gesch. Schlesiens 43, S. 118 Anm. 1,, .S. 122|
S. 126, S. 311 (Durchbrechung der alten wirtschaftlichen Trennung
von Stadt und Land), S. 327, S. 328 Anm. 1. Stieda, H. Z. 105,
S. 464 (Aufschwung der Textilindustrie in der Grafschaft Mark unter
dem Schut der preußischen Regierung). Der Entwicklung des Tabak-
gewerbes in Köln im 18. Jahrh. (H. Z. 114, S. 691) kam seine völlige
Freiheit vom Zunftzwang zu statten, die neben dem handwerksmäßigen
Betrieb die immer mehr in Aufnahme kommende fabrikmäßige Orga-
nisation ermöglichte. Es lassen sich Fabriken mit 50 Arbeitern fest-
stellen.
?) Umrisse, S. 452. Schmoller äußert sich daselbst weiter über
die Stellung der Kaufleute, von der er meint, daß sie im Verkauf
von Produkten des Handwerks freiere Bewegung erhielten. Hierzu
nachher noch ein Wort.
3) Vgl. übrigens oben S. 246!
+) Vgl. Schönberg, Jahrbücher für Nationalökonomie, Bd. 9,
S. 113. Diese Tatsache wird in dem oben S. 553 Anm. 1 erwähnten
Aufsatze von Martin nicht genügend gewiùirdigt.
§7 :