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VI. Kapitel
Bevölkerungsstatistik.
A. Das Anwachsen der Volkszahl.
283. Die Beobachtungen, zu denen bei Untersuchungen über
die Phänomene in der menschlichen Gesellschaft Veranlassung ist,
brauchen, wie im II. Kapitel erwähnt, nicht ausschließend die Be-
völkerung selbst oder deren Teile zu umfassen — also nicht speziell
die Massen (Gruppen), deren einzelne Bestandteile die menschlichen
Individuen sind; aber es liegt natürlich in erster Linie nahe, Größe
und Zusammensetzung der Bevölkerung und die Bedingungen für
die Veränderungen hierin zu untersuchen. Die Geschichte der Statistik
zeigt auch, daß, sobald der Drang, durch Beobachtungen die An-
schauungen über die Gesellschaftsphänomene zu befestigen, erwachte,
es die Beobachtungen über die Bevölkerung waren, mit denen man
sich zuerst befaßte, wie man sich überhaupt. lange Zeiten hindurch
mit Vorliebe mit bevölkerungsstatistischen Problemen beschäftigte.
Da auch das Lebensversicherungswesen in seinen verschiedenen
Formen schon in einem sehr frühen Stadium nicht nur die Resultate
der bevölkerungsstatistischen Untersuchungen auszunutzen verstand,
sondern selbst hierzu bedeutende Beiträge lieferte, so erreichte die
Bevölkerungsstatistik eine stark ausgearbeitete Form, die sich
später auch für ganz andere Wissenschaftszweige als fruchtbar
arwies.
Mit Hinblick auf solch erweiterte Anwendung der Bevölkerungs-
statistik versteht man unter einer „Bevölkerung“ im allgemeinen
nur eine Sammlung von Einheiten (Individuen), die sich begriffs-
mäßig abgrenzen läßt, so daß sich zu jeder Zeit entscheiden läßt,
ob das einzelne Individuum zur Bevölkerung gehört oder nicht, im
besonderen ob es existiert oder nicht, während die Einheiten selbst
beliebiger Art sein können (Menschen, Tiere, Eheschließungen, land-
wirtschaftliche Betriebe, Blutkörper, Moleküle, Elektronen usw.). Im
folgenden beschränken wir uns im wesentlichen darauf, die Be-
völkerung als lediglich aus menschlichen Individuen zusammengesetzt
zu betrachten; aber selbst solche Bevölkerungen lassen sich höchst
verschieden abgrenzen; man kann die Gesamtbevölkerung eines
Landes oder Staates oder Teile desselben betrachten, welche durch
zeographische oder andere Kennzeichen unterschieden werden, wie