Full text : Die Landwirtschafts-Genossenschaften Sowjet-Rußlands

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k  oso  jus“  in  Moskau,  welcher  am  25.  August  1921  sogleich  zu
arbeiten  anfing.
Am  dritten  Jahrestage  jetzt  verzeichneten  die  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  starke  Erfolge  aus  dieser  Arbeitsperiode. ­
  Am  1.  Januar  1924  hatten  sie  schon  ein  Netz  von  25  000
Genossenschaften  und  360  Verbänden.  Zu  derselben  Zeit  wurden
durch  sie  1  500  000  Bauernwirtschaften,  d.  h.  10  Prozent  der  Gesamtzahl ­
  erfaßt.  Jetzt,  Ende  1924,  sind  von  den  insgesamt
19  750  000  russischen  Bauernhöfen  2,3  Millionen  erfaßt,  also
11,8  Prozent  aller  Bauernwirtschaften.
Die  gegenwärtige  Struktur  des  landwirtschaftlichen  Genossenschaftsnetzes ­
  gibt  schon  das  Bild  einer  bedeutenden  Vergesellschaftlichung,
  die  unter  der  individualistischen
Bauernwirtschaft  erreicht  worden  ist:  die  Anzahl  der  landwirtschaftlichen ­
  Kommunen,  Artele,  Genossenschaften  zur  gemeinsamen ­
  Bodenbearbeitung,  mit  einem  Wort,  die  Kollektivwirtschaften, ­
  die  mit  ihrer  vergesellschaftlichten  Produktion  auch
schon  die  Lebensweise  vergesellschaftlichten,  bilden  heute  mehr
als  ein  Drittel  aller  landwirtschaftlichen  Kooperationen.
Die  Verarbeitungs-  und  Meliorationsgenossenschaften  bilden
für  die  Vergesellschaftlichung  und  Industriealisierung  des  Landbaues ­
  eine  ZVischenform;  und  die  Absatzkooperationen  ohne  Verarbeitung, ­
  die  Kreditkooperationen  usw.  dehnen  ihre  Operationen
horizontal  aus,  indem  sie  die  Bauernschaft  von  der  Seite  des
Handels,  des  Geldumsatzes  usw.  umfassen.
Der  soziale  Bestand  der  Mitgliedschaft  der  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  besteht  in  seiner  Hauptsache  aus
der  kleinen  Bauernschaft.
Die  materielle  Basis  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  hat  schon  einen  bedeutenden  Umfang  erreicht  und  sich
dabei  in  einen  wertvollen  Faktor  im  System  der  Volkswirtschaft
der  Sowjetrepublik  verwandelt.  Das  Dekret  des  Rates  der  Volkskommissare ­
  vom  22.  Juli  1924  erweiterte  die  materielle  Basis
der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  noch  mehr,  und  zwar
dadurch,  daß  es  das  Vermögen  der  früheren  Kredit-,  Landwirtschafts- ­
  und  Produktionsgenossenschaften,  welches  bis  dahin  in
seiner  Hauptmasse  sich  noch  bei  anderen  Organen  befand,  ihnen
übergab.
Die  landwirtschaftliche  Genossenschaft  vereinigt  auf  sich
gegenwärtig  10  Prozent  des  Absatzes  und  11  Prozent  des  landwirtschaftlichen ­
  Konsums  an  landwirtschaftlichen  Maschinen,  Geräten ­
  und  Industrieerzeugnissen!
Der  landwirtschaftlichen  Genossenschaft  gelang  es  bis  jetzt
zur  Industrialisierung  der  bäuerlichen  Produktionsweise
schon  ungefähr  9000  industrielle  Betriebe  einzurichten,  und  auf
dem  Lande  sind  von  ihr  mehr  als  4000  agrikultureile
            
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