Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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aufgefaßt  würde,  ohne  daß  eine  adäquate  Gesetzesbestimmung ­
  vorhanden  ist.  Ein  Rechtssatz  kann  eben  nicht  nur
durch  einen  bewußten  Satzungsakt  entstehen,  er  kann  auch
durch  unmittelbare  Anwendung  im  Rechtsleben  geschaffen
werden,  wozu  häufig  erst  später  ein  legislatorischer  Niederschlag ­
  sich  einstellt.  Das  Gesetz  ist,  wie  insbesondere  der
ungarischen  Paragraphen-Jurisprudenz  vorgehalten  werden
muß,  bloß  eine  Auskunft  über  das  Recht,  die  oft  durch  die
Rechtsentwicklung  überholt  wird  1 .  —  Die  letzten  Arbeiten
Gustav  Turbas  bringen  reiches  Material  zur  Klärung
einschlägiger  strittiger  Fragen  2 .
Nach  dem  Privilegium  maius  sollte  der  älteste  unter
den  Herzogen  von  Österreich  die  Regierung  führen  und  diese
dann  wieder  auf  dessen  ältesten  Sohn  nach  Erbrecht  übergehen ­
  3 ,  allein  diese  Primogeniturerbfolge  verblaßte  sehr
schnell.  Ende  des  15.  Jahrhunderts  fühlen  sich  die  männlichen ­
  Mitglieder  des  Hauses  Österreich  als  gleichberechtigt.
Nach  dem  Tode  Maximilians  I.  schien  es  kurze  Zeit,  als
würde  das  Vorrecht  des  Ältesten  nach  dem  Maius  über  die
Gleichberechtigung  Ferdinands  siegen.  Durch  den  Brüsseler
Vertrag  vom  7.  Februar  1522  vereinbarte  aber  Karl  V.
mit  Ferdinand  eine  «  Erbteilung»,  die  durch  zwei,  vermut-1

  Hiezu  neuerdings  die  inhaltsreichen  Ausführungen  von  Ludwig ­
  S  p  i  e  g  e  1  in  «Gesetz  und  Recht,  Vorträge  und  Aufsätze  zur  Rechtsquellentheorie ­
  ».  [Prager  staatswissenschaftliche  Untersuchungen,
herausgegeben  von  H.  Rauchberg,  P.  Sander,  L.  Spiegel,
A.  Spiethoff,  R.  Zuckerkandl.  Heft  1.]  München  und  Leipzig,  1913.
2  Gustav  Turba,  Die  Grundlagen  der  Pragmatischen  Sanktion. ­
  [Wiener  staatswissenschaftliche  Studien,  herausgegeben  von
Edmund  Bernatzik  und  Eugen  von  Philippovich.  Bd.  X,
Heft  2  und  Bd.  XI,  Heft  1.]  Teil  I  :  Ungarn.  Teil  II  :  Die  Hausgesetze. ­
  Leipzig  und  Wien,  1911/12.
D  erselbe,  Die  Pragmatische  Sanktion.  Authentische  Texte
samt  Erläuterungen  und  Übersetzungen.  Im  Aufträge  und  mit
einem  Geleitwort  des  k.  k.  Ministerpräsidenten  Carl  Grafen
Stürgkh.  Wien  1913.
3  Turba,  Geschichte  des  Thronfolgerechtes  in  allen  habsburgischen ­
  Ländern  bis  zur  Pragmatischen  Sanktion  Kaiser  Karls  VI.,
H56  bis  1732,  Wien  und  Leipzig,  1903,  S.  113.
            
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