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Vereinigte Staaten von Amerika
Noch: Verwaltungsaufbau
Burn)
Nesetzgebung........
Xongreß, bestehend aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus; beide Kammern haben gleiche Rechte
in gewisser Hinsicht dürfte die Machtstellung des Senats zum Teil infolge seiner Teilnahme an Exekutiv“
'unktionen stärker sein. Wenn beide Häuser eine vom Präsidenten abgelehnte Vorlage mit Zweidrittel
nehrheit beschließen, wird sie ohne Unterschrift des Präsidenten Gesetz. Initiativrecht nur bei de
»eiden Kammern. Die Initiative zu den Finanzgesetzen lag früher vollständig beim Repräsentanter
ıaus, das die Ausgabeschätzungen der Departements zum Rudget zusammenstellte; seit 1921 wird da“
3Zudget jedoch vom Präsidenten selbst mit Hilfe des im Bereich des Schatzamts neu gechaffenen Budget
jüros zusammengestellt und zuerst dem Repräsentantenhaus unterbreitet. Unstimmigkeiten zwischen
jenat und Haus werden durch gemeinsame Ausschüsse beigelegt,
Der Senat (Senate): Die Staaten sind nach dem Grundsatz der Gleichheit vertreten durch zwW*
von der Bevölkerung jedes Staates auf 6 Jahre gewählte Delegierte; jeder Senator hat Stimm“
;echt (Voraussetzung der Wahl: seit 9 Jahren Bürger der Vereinigten Staaten, Einwohner des
betreffenden Staates und 30 Jahre alt). 96 Mitglieder, Senat in einigen Fällen zugleich auch voll
ziehende und richterliche Körperschaft (Tagung in Geheimsitzungen).
Das Repräsentantenhaus (House of Representatives): Die Staaten sind nach Maßgabe ihrer B®
rölkerungszahl vertreten, jeder Staat muß mindestens eımen Repräsentanten haben. Jedes Terrl”
torium (einschließlich Hawaii und Porto-Rico, ausschließlıch der Philippinen) hat einen Dale?
zierten, Vertreter wählbar auf 2 Jahre (Voraussetzung der Wahl: seit 7 Jahren Bürger der Ver
znigten Staaten, Einwohner des von ihnen vertretenen Staates und mindestens 25 Jahre alt):
135 Mitglieder, .
Die Exekutive wird ausgeübt vom Präsidenten, der vom Kabinett, d.h. den Häuptern der 10 Exe
zutivdepartements, beraten wird, die praktisch von ihm allein ernannt werden (unter formeller ZU
ıtimmung des Senats) und ihm allein verantwortlich sind. Kabinett kein staatsrechtlich vorgesehen‘®
;ondern faktisches, rein beratendes Organ, gänzlich abhängig vom Präsidenten. Die Minister dürfe?
ılcht Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft sein, können aber vor die Ausschüsse des Kol
rresses als Zeugen geladen werden. 2
Die Durchführung der Verwaltung liegt bei den 10 »Executive Departmentss und etwa 30 den Präsk
denten in der Bundesverwaltung unterstützenden, unabhängigen Behörden (Independant Establishment®:
Verwaltung ..,.....,
(Exekutive)
»
Allgemeines über Or-
ganisation
die Organisation der Departements ist im wesentlichen einheitlich. An der Spitze steht ein Minister oh
5arlamentarische Verantwortlichkeit (secretary), der in einzelnen Ministerien: einen besonderen Tit®
'ührt, Dem »Staatssekretärsg und dem »Schatzsekretäre« ist je ein Untersekretär (Undersecretar)
‚eigegeben. Den Departementchefs bzw. ihren Stellvertretern unterstehen ein oder mehrere »Assistall
jecretaries« als Abteilungsleiter mit den verschiedenen Sachbearbeitern, Die technische Leitung 1i®$
nu Händen eines »Chief Clerk«.
‘ Ministerien
Aufgaben
„na
Staatsministerium (Department of
State); der Staatssekretär ist
gleichzeitige Kabinettsenior
Auswärtige Angelegenheiten, diplomatischer und Konsulardienst, Regelung der Bezichunge
zwischen Präsident und Exekutivorganen der Einzelstaaten, Verträge mit fremden Mächtel-
Gesetzgebung des Bundes und Veröffentlichung der Gesetze und Beschlügse des Kor
zresses, Paßwesen, Großsiegelbewahrung. Dem Staatssekretär unterstehen u. a. der »Foreif
Service Personnel Boards und der »Economic Advisere. |
14 Botschafter, 37 Gesandte, 1 »Minister-Resident« und Generalkansul, 1 »Agent« und Ge
neralkonsul
Jchatzamt (Department of the
Treasury). Der Schatzsekretär
ıst mit großer Selbständigkeit
ausgestattet
Finanz- und Münzwesen — Währung — Bau und Unterhaltung der öffentlichen Gebäude r
Küstenschutz — öffentliche Gesundheitspflege — Prohibition. Jährliche Vorlage ®
"inanzberichts vor dem Kongreß, n
Der Schatzsekretär ist ex-offleio Vorsitzender ‘des »Federal Reserve Boarde und n
‚Federal Farm Loan Boarde, der »World War Foreign Debt Commissıon« und einer Re
ınderer Kommissionen,
Das Schatzsekretariat gliedert sich in folgende Abteilungen: r
1. »Division of Supplye. Beschaffung von Betriebsmaterial, Rechnungslegung, übe
wachung der Tätigkeit der General Supply Commission. gs
2, »Office of Commissioner of Accounts and depositst. Aufsicht über Buchhaltur
und Rechnungswesen, die Depositen und öffentlichen Gelder, 10g0
3. »Divisıon of Bookkeeping and Warrantse: Führung der Etatkonten und der Be eb“
iiber angewiesene Etatmittel, Verwahrung der regelmäßigen Voranschläge, der Dicke
tragsvoranschläge und der Aufstellungen über wahrscheinliche Fehlbeträge, jähr StB
Aufstellung aller Einkünfte und Ausgaben zur Weiterleitung an den Kongreß.
tistische Berichte. des
>Commissioner of the Public Dehtse: Leiter der Schuldenverwaltung; durch Bun om”
zesetz wird der Schatzsekretär zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt. Dem *
missioner« unterstellt ist die jcheß
ı) »Division of Loans and Currency«: beauftragt mit der Ausgabe der öffentli
Schuldsicherheiten, Konvertierung usw.,
b) »Regıister of the Treasury«: Tilgungsabteilung, ng
3) »Division of Accounts and Audit«: Rechnungs- und Rechtsabteilung, Rechter
legung und Kontrolle aller Sehuldenangelegenheiten vom Druck der
heiten bis zur Tilgung, , nder®
»Division of Appointmentse: Personalangelegenheiten des Schatzamts, inebO Sic
Nominierung von Beamten in Verbindung mit der »United States Civil
Commission. m des
»Office of Disbursing Clerks: Scheok- oder Barzahlung aller Verpflichtung?
Nehatzamts.