Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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gramm des Kaisers empfindlich gestört hat. Das ist für die 
Beurteilung der gesamtstaatlichen Entwicklung von Wichtig 
keit, weil Beksics und andere aus der kroatischen Formel 
schließen, az együttbirtokläs [wofür als Übersetzung vor 
geschlagen wird: das Zusammenbesitzen; wohl zu unter 
scheiden vom einheitlichen Besitz x ] sei zunächst gar nicht 
beabsichtigt worden 2 . Turba vermutet, der Wunsch nach 
Regelung der Thronfolge sei damals nicht bloß vom kroati 
schen, sondern auch von anderen Landtagen geäußert 
worden. Jedenfalls hebt nach dem kroatischen Beschluß, 
wie Brockhausen sagt, förmlich ein Wettrennen um die 
Einheit in dynastischer, militärischer und kommerzieller 
Hinsicht an. Eine Loyalitätsparade. Schwierigkeiten be 
reitete der Wunsch der Ungarn, sofort auch den Gemahl 
der Thronerbin zu erfahren. Darauf wollte und konnte der 
Kaiser aus verschiedenen Gründen nicht eingehen. Auch 
mit den übrigen Vorschlägen, die nicht ganz zutreffend als 
Bedingungen bezeichnet werden, war er nicht insgesamt 
zufrieden. Rangstreitigkeiten unter den Erzherzoginnen 
machten eine Klärung der Frage wünschenswert, wer denn 
dem Throne näher stehe. Aber um seine Mutter zu schonen, 
ist der Kaiser noch im Januar 1712 dagegen, den Familien 
vertrag von 1703 zu publizieren. Als Ersatz für die Publi 
kation bestimmt er selbstherrlich und nicht ganz im 
Ende April 1712 : « daß, nachdem die Stände dero Königreich Croaten 
in puncto successionis foemineae in defectum masculorum sich 
also trew und devot gegen dero durchlauchtigstes Ertzhaus frey 
willig und ohne mindesten dero antrib oder Veranlassung durch 
öffentliche erklährung herbeygelassen und ihnen Selbsten in futuros 
possibilcs Casus vorgesehen, E. K. M. denenselben hierunter nicht aus 
handen gehen, noch sie in disem ihrem eyffer aufhallten konnten, ... » 
In diesem Sinne ist auch Horn, Le compromis de 1868 entre la 
Hongrie et la Croatie et celui de 1867 entre l’Autriche et la Hongrie, 
Ltude historique et critique, Paris 1907, zu korrigieren. 
1 Zolger, Ausgleich, S. 68. 
2 Beksics, A Dualismus, S. 23 . « Kitünik ebböl, hogy kezdet- 
ben meg az együtt birtokläs sem volt a tulajdonkep valo czel. » 
[Daraus geht hervor, daß anfangs noch nicht einmal das «együtt 
birtokläs » das eigentliche Ziel war.]
	        
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