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III. Buch. Die Verkeilung der Güter.
träge entrichtet wurden. Die Altersrente beträgt gleichfalls am Anfang
60, mit dem Reichszuschuß 110 Mark und steigt gleichfalls mit einer jeden
Beitragswoche, von denen 1410 in Anrechnung gebracht werden. Tie
Invalidenrente beträgt also nach fünf Beitragsjahren (zu 47 Beitragswochen)
in der ersten Klasse 114 Mark 70 Pfg., in der zweiten 124 Mark 10 Pfg-,
in der dritten 131 Mark 14 Pfg., in der vierten 140 Mark 55 Pfg., nach
50 Beitragsjahren 157 Mark bezw. 251 Mark, 321 Mark 50 Pfg. und
415 Mark 50 Pfg.; die Altersrente hingegen nach 1410 Beitragswochen
106 Mark 40 Pfg. bezw. 134 Mark 60 Pfg., 162 Mark 80 Pfg. und
191 Mark 1 .
Wie man sieht, sind die Altersrenten recht unbedeutend, die Invaliden
renten hingegen unter Umständen genügender. Das ist aber eigentlich er
freulich, weil den Arbeitern auf diese Weise wenigstens nicht geradezu über
mäßige Beiträge zum Zwecke der Versorgung mit Renten abgenöthigt werden
und das Sparen nicht unmöglich gemacht wird.
Freilich lassen sich höchst gewichtige Bedenken gegen das ganze Systenl
und die Grundidee der zwangsweisen Alters- und Invalidenversicherung nicht
unterdrücken. Unbestreitbar können ja die Arbeiter durch Unfälle und Krank
heiten ans das empfindlichste getroffen werden. Solche Unglücksfälle treten
oftmals ein, bevor sie etwas Erkleckliches zurücklegten, und verhindern sie
andererseits auf lange Zeit daran, Ersparnisse für ihre alten Tage zu machen.
So kann denn nicht verkannt werden, daß ein staatlicher Versicherungszwang
gegen solche Nothfälle und — in Anbetracht der meist nicht glänzenden Lohn
verhältnisse der deutschen und der österreichischen Arbeiter — auch die Herbei
ziehung der Unternehmer zur Beitragsleistung bezw. zur Aufbringung der
gesamten Kosten vieles für sich hat und gerechtfertigt erscheinen muß.
Anders verhält es sich aber mit der zwangsweisen Jnvaliditäts- und
Altersversicherung. In vielen Fällen ist es, zumal namentlich nachdem nun
mehr gegen Verarmung durch Krankheit u. dgl. ein meistens wirklich wider
standskräftiger Schntzwall aufgeführt worden ist, den Arbeitern doch möglich,
durch Ersparnisse für ihre alten Tage zu sorgen. Soweit das nun wirklich
der Fall ist, sollte sich der Staat hüten, den Vormund zu spielen, die Privat
initiative zu ersticken und die Bildung kleiner Vermögen zu verhindern, da
diese letztem durch den Uebergang auf die Erben derer, die sie angesammelt,
die aufsteigende Klassenbewegung fördern und dem Socialismus entgegen
wirken. Soweit aber die Löhne nicht hoch genug sind, um die Fürsorge
für die Zukunft durch eigene Thätigkeit zu gestatten, würde es sich empfehlen,
' K. Görres, Handbuch der gesamten Arbeitergesetzgebung des Deutschen
Reiches. Freiburg (Herder) 1893.