Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Zwei  Staaten,  die  derartig  verschiedene  Richtungen ­
  in  der  Handelspolitik  einschlagen,  können
nicht  auf  dem  Fuße  der  —  unbedingt  —  meistbegünstigten ­
  Nation  miteinander  verkehren.  Dazu
kommt'  die  durchschnittliche  Höhe  der  Zölle  in
der  Union  und  bei  uns.
Es  ist  unbillig,  für  Zölle  in  der  Höhe  von
durchschnittlich  50°/ 0 ,  wie  die  Union  sie  auf  ihre
zollpflichtige  Einfuhr  hat,  solche  im  Durchschnitt
von  20°/o,  wie  wir  sie  für  die  zollpflichtige  Einfuhr
haben,  zu  gewähren.  Auch  bei  Anwendung  unseres
Generaltarifes  gegen  Amerika  würden  unsere  Zölle
kaum  die  halbe  Höhe  der  amerikanischen  erreichen!
Schon  hier  sei  aber  erwähnt,  daß  Amerika
sich  zu  einer  Einkehr  und  einer  Prüfung
seines  Tarifes  niemals  verstehen  wird,  wenn
es,  ob  derselbe  nun  hoch  oder  niedrig,  die
gleichen  Konzessionen  gewährt  erhält.
Wenn  Frankreich,  Portugal  und  Italien  für
nur  einen  Teil  ihres  Minimaltarifes  der  amerikanischen ­
  Tarifkonzessionen  auf  Branntwein,
Wein,  Gemälde  und  Statuen  teilhaftig  werden,  so
muß  es  auch  bei  uns  ausreichen  (und  wird  von  den
Amerikanern  verstanden  werden),  wenn  wir  gleichfalls ­
  nur  einen  Teil  unseres  Vertragstarifes  gewähren. ­

3.  Ein  unbedingter  Meistbegünstigungsvertrag
zwischen  Deutschland  und  der  Union  ist  endlich
auch  ein  Ding  der  Unmöglichkeit,  weil  Kuba
lt.  Artikel  VIII  des  Vertrages  vom  Jahre  1903  ein
Anrecht  auf  eine  Vorzugsbehandlung  vor  allen
anderen  Ländern  in  den  Vereinigten  Staaten  hat,
die  Union  uns  insbesondere  nicht  die  20°/ 0  Zollermäßigung ­
  auf  Zucker  gewähren  kann,  deren  sich
Kuba  bis  zum  Ablauf  des  Jahres  1908  erfreut.
Wenn  das  gedachte  Abkommen  abläuft,  so
werden  wir  für  alle  Fälle  den  Versuch  machen
müssen,  der  von  der  Union  an  Kuba  gewährten
Zollvergünstigungen  gleichfalls  teilhaftig  zu  werden,
und  so  unserer  Zuckerausfuhr  nach  der  Union  wieder
die  Gleichstellung  mit  der  kubanischen  zu  verschaffen; ­
  und  insofern  dünkt  uns  das  Jahr  1908  als
der  kritische  Moment  unserer  Auseinandersetzung
mit  der  Union,  viel  kritischer  als  der  des  Inkrafttretens ­
  unseres  neuen  Tarifes  und  die  damit  verbundene ­
  Neuregelung  unserer  Beziehungen  zur
Union.  Wir  müssen  im  Jahre  1908  tunlichst  viele
Eisen  im  Feuer  haben;  wir  müssen  der  Union  etwas
bieten  können,  was  ihr  als  begehrenswert  erscheint.
Und  so  wird  es  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit,
jetzt  mit  unseren  Konzessionen  hauszuhalten,  sie
nicht  zu  verschleudern,  der  Union  für  keinen  Fall
jetzt  schon  alles  zu  geben,  was  wir  geben  können,
was  wir  unseren  sonstigen  Tarifvertragspartnern  an
Abschlägen  von  unserem  Generaltarif  eingeräumt
haben  und  weiterhin  einräumen  werden.
            
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