Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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meine Verschuldung hervorgerufene thatsächliche Gebundenheit 
des Grossgrundbesitzes durchbrechen. 1 ) 
Das Rentengutsgesetz vom Jahre 1890 hatte keine weitere 
Bedeutung, als dass es die sich aus dem bisherigen Rechtszustand 
ergebenden Schwierigkeiten, welche der Bildung der Rentengü 
ter rechtlich im Wiege standen, beseitigt und im Rentengute 
ein neues Rechtsinstitut mit Geltung für das ganze Staatsgebiet 
geschaffen hat; praktische Bedeutung gewann es jedoch nur durch 
das Gesetz vom 7. Juli 1891, welche beide Gesetze eine Einheit 
bilden und als ein organisches Ganzes zu betrachten sind. 2 ) 
Bevor das Gesetz vom Jahre 1891 gebracht war, wurde nicht 
ein einziges Rentengut begründet; denn — wie Serin g und 
Beutner auseinandersetzen 3 ) —- die verschuldeten privaten 
Besitzer konnten die Errichtung von Rentengütern, als die 
Staatsbeihilfe zur Ablösung der Rentenforderung, beziehungs 
weise zur Flüssigmachung des der Rente entsprechenden Kapi 
tals fehlte, ohne welche die auf dem Grundbesitze haftenden 
Lasten nicht tilgbar sind, nicht unternehmen. 
Dass das Rentengutsgesetz vom Jahre 1890 an sich allein 
von praktischer Bedeutung nicht sein wird, wurde bereits an 
lässlich der Berathung dieses Gesetzes hervorgehoben und die 
Regierung in einem Beschluss beider Häuser des Landtages auch 
verwiesen, dem Landtage baldthunlichst einen Gesetzentwurf 
Vorzulegen, Wonach es möglich werde, 5m Sinne -des Gesetzes 
vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken ver 
zinsliche Darlehen mit Tilgungsbeiträgen auf Rentengüter zu 
bewilligen. 4 ) Dieser Resolution kam die Regierung nach, indem 
sie am 2. April 1891 dem Abgeordnetenhause einen Gesetzent 
wurf betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengü- 
0 Scring: Rentengüter. (Handwörterbuch, der Staatswissenschaften, 
Jena, 1893. Band V. S, 422.) 
3 ) «Les deux lois de 1890 et de 1891 forment un tout.» (G. Blondei: 
Eludes sur les populations rurales de l’AIlemagne et Ia crise agraire. Paris,. 
1897. S. 370.) 
3 ) S e r i n g: Innere Colonisation. (Handwb. d, Staatsw. Jena, 1895. I, 
Supl. S. 584 b); ferner die Rede des Präsidenten der Bromberger General- 
koinmission, Beutner in der Berliner Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz 
bericht. S. 233). 
4 ) Bericht der XIX. Kommission zur Vorberathung. 
des Entwurfes eines Gesetzes betreffend die Beförde 
rung der Errichtung von Renten gütern. Nr, 365. Haus der 
Abgeordneten. 17. Legislaturperiode. III. Session. 1890/1891. S. 1.
	        
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