Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

werden, wenn das Vormundschaftsgericht die Anordnung der 
Fürsorge-Erziehung abgelehnt hat und die dagegen eingelegte Be 
schwerde erfolglos geblieben ist. 3. Bei Minderjährigen über 
18 Jahren ist, wenn die an die Eltern oder Vormünder gerichtete 
Aufforderung erfolglos bleibt, die Verhängung der sittenpolizeilichen 
Kontrolle zwar zulässig, es ist aber unverzüglich dem Vormundschafts 
gericht unter Mitteilung der an die Eltern oder Vormünder ge 
richteten fruchtlosen Aufforderung und der sonstigen bei der Polizei 
behörde vorhandenen Vorgänge von der Sachlage Kenntnis zu geben, 
um dessen Einschreiten unter den Voraussetzungen der §§ 1606 oder 
1838 des Bürgerlichen Gesetzbuches herbeiführen." 
Es sollte die polizeiliche Reglementierung überhaupt, namentlich 
aber die der minderjährigen Prostituierten beseitigt werden. Ferner 
müßte das Fürsorge-Erziehungsgesetz in dem Punkt eine Abänderung 
erfahren, daß die Fürsorge-Erziehung über alle minderjährigen 
Prostituierten bis zum 21. Jahre verhängt werden kann, wenn die 
neu gestaltete, öffentlich-rechtliche, sozialpädagogische Vormundschafts- 
behürde diese Verhängung im erzieherischen Interesse dieser Pro 
stituierten für notwendig erklärt. 
Was soll aber ans den großjährigen Prostituierten werden? 
Wirft ihnen die organisierte Gesellschaft, der Staat oder die Ge 
meinde, gar keine Rettungsleine zu? 
Der erwachsenen Prostituierten erbarmten sich bisher nur die 
religiösen Gesellschaften. Werfen wir nur nochmals einen Blick auf 
die Rettungsarbeit der evangelischen Asyle, Frauenheime, Magda- 
lenenstifte und Zufluchtsstätten, die im wesentlichen von der 
„Inneren Mission" begründet wurden. Leider können wir aus der 
Zusammenstellung der Pfleglinge der Anstalten nicht die groß- 
jährigen Prostituierten von den minderjährigen trennen. Wir 
bringen trotzdem diese Zusammenstellung, um an der Hand der 
großen Ziffern der Pfleglinge der Anstalten die Notwendigkeit eines 
Eingreifens von Staat und Gemeinde im Interesse der Prostituierten 
zu erweisen. 
Vor uns liegt ein Verzeichnis der evangelischen Asyle, Fraucn- 
heime und Zufluchtsstätten Deutschlands. 1 Es waren am 1. Januar 
1904 an die deutsche evangelische „Asyl-Konferenz" 54 Anstalten mit 
zusammen 2255 Pfleglingen angeschlossen, von denen 1222 Fürsorge 
zöglinge waren. In den Hauptanstalten waren vom Tage ihrer Er 
öffnung an aufgenommen: 
Betharba, Berlin - Neu - Weißensee 6041 
Zufluchtsstätte für gefährdete und verirrte Mädchen 
Berlin - Friedenau 2179 
Evangel. Diakonissenhaus und Magdalenenstift zu Teltow 4090 
Zufluchtsstätte Frauenheim-Eppendorf ....... 1081 
Magdalenen-Ashl Brandenburg 862 
Transport . . 14253
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.