Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

werden,  wenn  das  Vormundschaftsgericht  die  Anordnung  der
Fürsorge-Erziehung  abgelehnt  hat  und  die  dagegen  eingelegte  Beschwerde ­
  erfolglos  geblieben  ist.  3.  Bei  Minderjährigen  über
18  Jahren  ist,  wenn  die  an  die  Eltern  oder  Vormünder  gerichtete
Aufforderung  erfolglos  bleibt,  die  Verhängung  der  sittenpolizeilichen
Kontrolle  zwar  zulässig,  es  ist  aber  unverzüglich  dem  Vormundschaftsgericht ­
  unter  Mitteilung  der  an  die  Eltern  oder  Vormünder  gerichteten ­
  fruchtlosen  Aufforderung  und  der  sonstigen  bei  der  Polizeibehörde ­
  vorhandenen  Vorgänge  von  der  Sachlage  Kenntnis  zu  geben,
um  dessen  Einschreiten  unter  den  Voraussetzungen  der  §§  1606  oder
1838  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  herbeiführen."
Es  sollte  die  polizeiliche  Reglementierung  überhaupt,  namentlich
aber  die  der  minderjährigen  Prostituierten  beseitigt  werden.  Ferner
müßte  das  Fürsorge-Erziehungsgesetz  in  dem  Punkt  eine  Abänderung
erfahren,  daß  die  Fürsorge-Erziehung  über  alle  minderjährigen
Prostituierten  bis  zum  21.  Jahre  verhängt  werden  kann,  wenn  die
neu  gestaltete,  öffentlich-rechtliche,  sozialpädagogische  Vormundschaftsbehürde
  diese  Verhängung  im  erzieherischen  Interesse  dieser  Prostituierten ­
  für  notwendig  erklärt.
Was  soll  aber  ans  den  großjährigen  Prostituierten  werden?
Wirft  ihnen  die  organisierte  Gesellschaft,  der  Staat  oder  die  Gemeinde, ­
  gar  keine  Rettungsleine  zu?
Der  erwachsenen  Prostituierten  erbarmten  sich  bisher  nur  die
religiösen  Gesellschaften.  Werfen  wir  nur  nochmals  einen  Blick  auf
die  Rettungsarbeit  der  evangelischen  Asyle,  Frauenheime,  Magdalenenstifte
  und  Zufluchtsstätten,  die  im  wesentlichen  von  der
„Inneren  Mission"  begründet  wurden.  Leider  können  wir  aus  der
Zusammenstellung  der  Pfleglinge  der  Anstalten  nicht  die  großjährigen
  Prostituierten  von  den  minderjährigen  trennen.  Wir
bringen  trotzdem  diese  Zusammenstellung,  um  an  der  Hand  der
großen  Ziffern  der  Pfleglinge  der  Anstalten  die  Notwendigkeit  eines
Eingreifens  von  Staat  und  Gemeinde  im  Interesse  der  Prostituierten
zu  erweisen.
Vor  uns  liegt  ein  Verzeichnis  der  evangelischen  Asyle,  Fraucnheime
  und  Zufluchtsstätten  Deutschlands.  1  Es  waren  am  1.  Januar
1904  an  die  deutsche  evangelische  „Asyl-Konferenz"  54  Anstalten  mit
zusammen  2255  Pfleglingen  angeschlossen,  von  denen  1222  Fürsorgezöglinge ­
  waren.  In  den  Hauptanstalten  waren  vom  Tage  ihrer  Eröffnung ­
  an  aufgenommen:

Betharba,  Berlin  -  Neu  -  Weißensee  6041
Zufluchtsstätte  für  gefährdete  und  verirrte  Mädchen
Berlin  -  Friedenau  2179
Evangel.  Diakonissenhaus  und  Magdalenenstift  zu  Teltow  4090
Zufluchtsstätte  Frauenheim-Eppendorf  .......  1081
Magdalenen-Ashl  Brandenburg  862

Transport  .  .  14253
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.