Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Die  von  den  Straßen  und  Gassen  verscheuchte  und  in  lichtlose
Winkel  gedrängte  Prostitution  büßte  natürlich  sehr  wenig  von  ihrer
wirklichen  Gefährlichkeit  ein;  denn  sie  blieb  ihres  giftigen  Stachels
unberaubt  und  fuhr  fort,  die  Gesellschaft  venerisch  zu  verseuchen.
Die  Polizei  holte  daher  in  ihrer  Fehde  gegen  die  Prostitution  zu
einem  neuen  Streiche  aus:  sie  suchte  dem  Prostitutionsberkehr  seine
mörderische,  die  Volksgesundheit  vergiftende  Kraft  durch  Einführung
einer  sanitären  Kontrolle  über  die  sich  preisgebenden  Frauen  und
Mädchen  zu  nehmen.
Die  Prostitution  sollte  nicht  mehr,  um  im  Gleichnis  zu  reden,
„Unter  den  Linden"  grüßen  und  locken.  Zu  Hause  konnte  sich  das
schöne  Kind  ungebunden  austoben.  Fort  mit  der  Prostitution  von
der  Oberfläche  der  Gesellschaft,  das  war  natürlich  ein  sehr  oberflächliches ­
  Kampfprogramm  der  Polizei.  Aber  —  man  sei  gerecht
—  was  konnte  denn  eigentlich  die  Polizei  mit  Geboten  und  Verboten ­
  gegen  die  Prostitution  ausrichten?  Da,  wo  man  nach  dem
Sozialpolitiker  und  dem  Sozialpädagogcn  mit  ganzer  Lungenkraft
schreien  mutzte,  rief  man  nach  dem  Büttel.
Welche  Schritte  tat  nun  die  Polizei  gegen  die  aufdringliche,  die
soziale  Sitte  korrumpierende  Prostitution?  Sie  erließ  zu  diesem
Zweck  drei  voneinander  abweichende  Maßnahmen:
1.  Sie  suchte  die  Prostitution  in  einige  geduldete  Häuser
hineinzuvcrlegen,  um  die  Prostitution  dort  vollständig  überwache»
zu  können.  Sie  konzessionierte  Bordelle  und  ließ  nur  in  diesen
Bordellen  den  Geschlechtsverkehr  zu.
2.  Sie  verlegte  die  Prostitution  in  einige  wenige  Straßen.
Sie  kasernierte  dort  die  Prostitution.
8.  Sie  gestattete  den  Prostituierten  ein  ziemlich  freies  Wohnen
und  wies  sie  nur  aus  einigen  belebten  Verkehrsstraßen  und  aus  der
Nähe  von  öffentlichen  Gebäuden,  von  Kirchen,  Schulen  usw.  fort.
Sie  verbot  ihnen  das  auffällige  Promenieren  in  den  Straßen  mit
lebhaftem  Verkehr.
Rach  der  Umfrage,  welche  die  „Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten"  an  die  deutschen  Stadt-  und  Polizeiverwaltungcn
  zur  Feststellung  der  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten ­
  richtete,  existierten  Bordelle  in  Mainz,  Magdeburg,
Altona,  Kiel,  Nürnberg,  Worms,  Freiburg  i.  Br.,  Leipzig,  Regensburg. ­
  Die  Liste  der  Bordelle  ist  natürlich  nicht  vollständig.  Es
befinden  sich  noch  Bordelle  in:  Hamburg,  Augsburg,  Bamberg,
Bayreuth,  Bremerhaven,  Fürth,  Hagenau,  Meerane  i.  S.,  Meißen,
Memel,  Metz,  Reichenbach  i.  V.,  Worms,  Mannheim.
In  Freiburg  i.  Br.  wurde  nach  einem  Bericht  des  Stadtrates
an  die  „Deutsche  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  „mit  Zustimmung  der  großherzogl.  Staatsbehörde  in  einem
an  der  äußersten  Peripherie  der  Stadt  gelegenen  Hause  ein  öffentliches ­
  Bordell  von  einem  hierfür  geeigneten  polizeilich  einwands-
            
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