74
halb ohne besondere Schwierigkeiten möglich, weil dort bereits sehr
große Prozentsätze der unbemittelten Volksklassen gegen Krankheit
versichert sind. Die Franksurter Allgemeine Ortskrankenkassc zahlte
allein im Jahre 1902 für 472 erwerbsunfähige venerische Mitglieder
gegen 25 768 Mark. Die Kosten für die ärztliche Behandlung und
die.Medikamente der Erwerbsunfähigen, die daheim und nicht im
Hospital behandelt wurden, sind in dieser Summe nicht einbegriffen,
ebenso die riesigen Summen nicht für die geschlechtskranken 1679
Männer und 205 Frauen, die von der Krankenkasse nur freie ärzt
liche Behandlung und unentgeltliche Medikamente erhielten. In
welchem Umfange schon heute die Krankenkassen die Kriegskosten im
Kampfe gegen die Geschlechtskrankheiten tragen, dafür spricht sehr
eindringlich die Tatsache, daß im Jahre 1899 8355 Männer und
2137 Frauen, das heißt 55,04 Prozent aller in den preußischen all
gemeinen Heilstätten verpflegten venerischen Männer und ferner
14,83 Prozent der dort behandelten venerischen Frauen, auf
Kosten der deutschen Krankenkassen behandelt wurden. Gewiß, der
preußische Staat und die preußischen Gemeinden verpflegten im
Jahre 1899 zirka 10 847 venerische Frauen, darunter 5253
Prostituierte in den Heilanstalten; aber die Krankenkassen brauchten
ihre Tätigkeit wirklich nicht mehr beträchtlich auszudehnen, um zu
den von ihnen behandelten 8355 Männern und 2137 Frauen noch
5253 Prostituierte zu reihen. Uebcrdies verpflegten ja die Kranken
kassen nur kleine Prozentsätze ihrer venerischen Kranken in den
Hospitälern. Zahlreiche Kranke wurden in ihrer eigenen Häus
lichkeit von den Krankenkassen behandelt. Mehr als drei Viertel
aller von den Kassen unterstützten venerischen Kranken erhalten nur
freie ärztliche Behandlung und freie Medikamente.
Es fügt sich dem engen Rahmen der heutigen Krankenversicherung
noch bequeni die Zwangsversicherung ganzer Kategorien von Mädchen
und Frauen an, die durch ihren Beruf und ihre soziale Stellung im
hohen Grade den Geschlechtskrankheiten Vorschub leisten: die
Choristinnen, Altistinnen, Tänzerinnen- Die Leistungen dieser
„Künstlerinnen" sind meist rein gewerblichen Charakters, und diese
Künstlerinnen sollten daher durchweg sür versicherungspflichtige
gewerbliche Arbeiterinnen erklärt werden. Ohne wesentliche
Aenderungen des Wesens und der Struktur der Krankenversicherung
lassen sich ihr die Dienstboten eingliedern, die heute relativ häufig
venerisch infiziert werden. Gab es doch unter den 14 405 in den
preußischen allgemeinen Heilanstalten behandelten venerischen
Frauen 2504 Dienstmädchen!
Die deutsche Krankenversicherung breitet nun ihre schützenden
Fittige nicht über alle Bevölkerungsklassen, die unter den schmerz
haften Geißelhieben der Geschlechtskrankheiten zu leiden haben.
Zahlreiche, nur vorübergehend beschäftigte, unständige Arbeiter,
Studenten — und die sich ausschließlich der Prostitution ergebenden
Mädchen und Frauen fallen völlig aus der Krankenversicherung her-