danken über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten durch die
Krankenkassen.
Herr Professor Neisser erhofft von den deutschen Krankenkassen
neben einer wirksamen Kampfespraxis gegen die venerischen Leiden
auch eine wesentliche Befruchtung der theoretischen hygienischen
Forschung. Er-spricht in den Leitsätzen zu seinem Referat über
das Thema: „Inwieweit können die Krankenkassen zur Bekämpfung
der Geschlechtskrankheiten beitragen" den Gedanken aus, das; die
Resultate einer viele Millionen Personen umfassenden Krankenkassenstatistik
erst die Forschung über den Wert oder Unwert bestimmter
hygienischer Maßregeln weiterführen können. Herr Professor Neisser
bemüht sich daher, ein brauchbares einheitliches Schema zur Erforschung
der sanitären Verhältnisse der geschlechtskranken Kassenmitglieder
aufzustellen.
Den Schwerpunkt aller Maßnahmen gegen die Geschlechtskrankheiten
legt Neisser in die Krankheitsverhütung, in die belehrende
Tätigkeit der Krankenkassen über die Bedeutung und die Gefahren
der Geschlechtskrankheiten. Er stützt dann seine weiteren Maßnahmen
gegen diese Leiden direkt auf eine Fortbildung der Krankenversicherung
und der durch sie ins Leben gerufenen Institutionen.
Er fordert die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Familienmitglieder,
die Bildung großer örtlicher Kassenverbände zur Erhöhung
der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kassen, die Einführung
regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen der Kassenmitglieder, die
obligatorische Krankenhausbehandlung der Kassenmitglieder in allen
von den Aerzten für notwendig gehaltenen Fällen, die Ausrüstung
der Kassen mit dem Recht, Mittel für die Krankheitsverhütung einzustellen
und schließlich den Ausbau der Krankenkontrolle.
Mit den Führern der deutschen Krankenkassenbewegung streitet
Herr Professor Neisser für eine Verbreitung und Vertiefung der
sozialhhgienischen Aufgaben der deutschen Krankenkassen. Eine regelmäßige
sanitäre Kontrolle der Venerischen in ihren Wohnungen
müßte im Interesse der Einschränkung der venerischen Leiden einsetzen.
Diese Kontrolle, diese sanitäre Wohnungskontrolle hat nun
heute schon in erfreulicher Weise um sich gegriffen. Unsere großen,
leistungsfähigen Krankenkassen lassen ihre Kranken durch freiwillige
Kontrolleure und durch Bcrnfskontrollcnre überwachen. In Frankfurt
a. M. machten 1901 zehn Bcrufskontrolleure 72 691 Besuche in
den Wohnungen der Kranken. Diese Ueberwachung erweist sich
gerade den geschlechtskranken Personen gegenüber als eine unumgängliche
Notwendigkeit. Die Herren Aerzte müssen cs sich angelegen
sein lassen, die Kranhenkontrolleure zu sanitären Hülfsbeamten
weiter zu bilden. Der Krankenkontrolleur beobachtet in der Wohnung
des Erkrankten zahlreiche hygienische Mißständc. Da ist das Bett
des Erkrankten mangelhaft. Die Waschgelegenheit läßt zu wünschen
übrig. Der Abort wird von zu zahlreichen Hausbewohnern benutzt.
Der Erkrankte verhält sich nicht sorgfältig genug im Verkehr mit