Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

9 
Mädchen dem boshaften Gespött ihrer Mitmenschen aussetzte und 
zu niedrigen Dirnen herabwürdigte, der Kindesmord und die Frucht 
abtreibung? Das mutzte dmnals selbst dem beschränkten Kopfe 
eines Polizeibüttcls einleuchten. Daher schritt die Gesetzgebung 
überall zur Abschaffung der Kirchenbutze. 
Klar sprach sich namentlich ein mecklenburger Edikt im Jahre 
1753 über die schrecklichen Folgen der Kirchenbutze aus. Dort 
yeitzt cs: 
„Demnach es sich aus vielfacher Erfahrung bestärket, datz die 
in Unserer Kirchenordnung Wider die Uebertreter des sechsten Gebots 
verordnete Kirchenbutze dein Laster der Unzucht nicht gewehrt, noch 
überhaupt der damit abgezielte gute Endzweck erreicht werde, sondern 
wir dagegen vielfach vernehmen müssen, datz, um derselben zu ent 
gehen, zum öfteren leichtfertige, aus unzüchtigem Beischlafe ge 
bührende Personen sich in noch größere Verbrechen so iveit ver 
sündigen, datz sic sogar keinen Abscheu tragen, auf die unnatürlichste 
Weise an ihre natürliche Leibesfrucht gewaltsam Hand zu legen und 
Kinder-Mörderinnen zu werden. ..." 
Der Begriff der Hure hat sich seit dem 18. Jahrhundert ge 
wandelt. Wir verstehen heute unter der Hure nur das Mädchen, 
das sich auf der Stratze verkauft, und nicht auch das Weib, das im 
Liebcsrausche dem Manne Leib und Seele schenkt. Rach unseren 
Begriffen adelt die Liebe den außerehelichen Verkehr von zwei freien, 
durch keine ehelichen Verpflichtungen gebundenen Personen. Wir 
bemühen uns heiß, jeden gesetzlichen Nachteil, ja sogar den letzten 
Schein sozialer Mißachtung von der unehelichen Geburt zu nehmen. 
Beseitigen wir aber mit der Aufhebung aller gesetzlichen Nach 
teile für die außerehelichen Kinder nicht auch den Zwang der Eltern, 
für die Früchte ihres Liebesverkehrs in ausreichender Weise zu 
sorgen? Keineswegs! Die gesetzliche Verpflichtung der außer 
ehelichen Eltern, umfassende Fürsorgecinrichtungen für die Aus- 
erziehung ihrer Kinder zu treffen, ist mit der rechtlichen Gleich 
stellung der ehelichen und außerehelichen Kinder nicht beseitigt. 
Die Prostitution der Frau ist die außereheliche, von der sozialen 
Sitte verurteilte Hingabe des Weibes an den Mann. Die Pro 
stitution schließt vielfach die vollständige Veräußerlichung der Be 
ziehungen von Mann und Weib zu einem rein körperlichen Ver 
gnügen ein. Ueber den Geschlechtsakt hinaus fühlen sich beide den 
sexuellen Verkehr pflegende Personen nicht zueinander hingezogen. 
Jede Lebensgemeinschaft fehlt meist zwischen dem Mann und dem 
sich prostituierenden Weibe. Die Sorge um das Wohlergehen des 
Weibes, das er genoß, ficht den Mann nicht weiter an. Jedes 
Interesse für die aus dem Prostitutionsverkehre folgenden Er 
scheinungen berührt meist nicht den, der die Umarmungen kauft. 
Der Prostitutionsverkehr entmenscht das Weib, er macht es nur 
zur bloßen Trägerin bestimmter sexueller Funktionen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.