Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde.
Vorbemerkung.
Habe ich im ersten Hauptstück gezeigt, wie der Aufgabenkreis der
Gemeinde sich mit der Entwicklung vergrößert hat, im vorigen, in
welcher Weise diese Entwicklung auf die Ausgaben eingewirkt und ste
in verhältnismäßig kurzer Zeit in hohem Myße gesteigert hat, so ist
es diesem Abschnitt vorbehalten, die Einnahmen der Gemeinde, die als
Korrelat der Ausgaben naturgemäß auch die Tendenz der Steigerung
in sich tragen, einer kritischen Betrachtung zn unterziehen.
An ordentlichen Einnahmen jedes öffentlichen Haushalts lassen sich
6 Gruppen unterscheiden:
1. Erwerbseinkünfte,
2. öffentliche Anstaltseinküufte,
3. Gebühren und Beiträge,
4. Strafen und Bußen,
5. Zahlungen öffentlicher Verbände aneinander,
6. Steuern.
Von diesen bleiben die Strafen und Bußen unberücksichtigt, weil
es sich hier um ganz unerhebliche Beträge handelt, die bei Schlichtung
kleinerer Streitigkeiten der Armenkasse zufallen und bereits an anderer
Stelle Erwähnung fanden. Ebenfalls waren die Zahlungen öffentlicher
Verbände außer Betracht zu lassen, da Kleinschönebeck°F. von anderen
Gemeinden keinerlei Gelder erhält (Betriebsgemeinde), die Zuwendungen
des Staates bezw. der kommunalen Körperschaften höherer Ordnung in
Gestalt von Dotationen (ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungs
fähigkeit) bereits bei den betreffenden Ausgabegebieten angeführt werden
niußten.
Unter öffentlicheil Austaltseinkünfteil sind die Einnahmen aus solchen
Unternehmungen zu verstehen, die die Gemeinde aus öffentlichem Interesse
errichtete, nicht mit Rücksicht auf größtmöglichen Gewinn. Obwohl nun
die Gemeinde bei der Errichtung der Gasanstalt mit der Hebung dev