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taun. Es würden sich aber auch hier zur richtigen Erfassung des
landwirtschaftliche!: und Bauplatzwertes Normen finden lassen, wie die
Lösung der Schwierigkeit in Halle a. S. zeigt, wo für den landwirt
schaftlich genutzten Boden pro cpm 1 Mk. Durchschuittspreis angenommen
wird, jeder Besitzwechsel von Land mit einem größeren Durchschnitts
wert jedoch als Bauplatz dem höheren Steuersatz unterliegt. Ähnliche
Modifizierungen, wie in Essen seit 1897, wo der für inibebaute Grund
stücke erhobene Steuerzuschlag zurückgezahlt wird, wenn das Grundstück
innerhalb l 1 /, Jahren bebaut wird, hielte ich auch für gerechtfertigt,
wenn ich mich mit dem Gedanken befreunden könnte, daß die Umsatz
steuer in so hohem Maße der Bodenpolitik zu dienen habe. Erkenne
ich also die Möglichkeit der Trennung auch für Kleiuschönebcck-F. an,
so verneine ich doch die Zweckmäßigkeit. Wenn die Steuer in der
Gemeinde besteht, so sind ebenso, wie zur Zeit ihrer Einführung im
Jahre 1895 noch heute fast nur finanzielle Gesichtspunkte für ihre
Anwendung maßgebend, wenn mau sich auch bei der Einführung die
größten Einnahmen von den spekulativen Umsätzen in der Kolonie
versprach.
Eine wirklich erfolgreiche Bodenpolitik auf steuerlicher Grundlage
ist erst möglich, wenn eine Besitzsteuer mit moderner Besitzwechselsteuer,
der Wertzilwachssteuer, kombiniert wird. Dieses kombinierte Steuer
system bietet neben dem Vorteil bedeutender finanzieller Leistungen die
Möglichkeit, mit größtem Erfolge übertriebener Spekulation und damit
der Preistreiberei entgegenzutreten. Durch dieses System trifft mair
nach Eberstadt sowohl die Spekulation mit Kapital, wie diese ohne
Kapital. Der kapitalschwache Spekulant hat auf seine Terrains nur
eine bestimmte Anzahlung geleistet, die er vielleicht auch noch geliehen
hat, und muß für die Hauptsumnien jährlich einen erheblichen Zins
zahlen. Er kann also nur Grundstücke erwerben, deren Bebauung in
nächster Zeit zu erwarten steht, da er die Zinslast nicht auf lange
Zeit aushalten kann. Er muß seine Grundstücke möglichst schnell zu
verwerten suchen, ist auf rasche Umsätze angewiesen, kann daher auch
niemals für längere Zeit die Bautätigkeit aussperren. Diese die Preis
treiberei begünstigenden Umsätze sind nur durch eine Besitzweckiselsteuer
zu treffen.
Die Spekulation der starken Hai:d kauft dagegen größere Komplexe
an, zahlt diese bar aus, hat daher keine Zinslasten und kann warten,
bis das Land in den gewünschten Preis hineingewachsen ist; bis dahin
bleiben die Grundstücke außer Verkehr. Diese Art der Spekulation ist
nur durch eine Besitzsteuer, die Steiler nach dem gemeinen Wert, zu
erfassen.