Full text: Die englische Gefahr für die weltwirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches

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— Die „Freiheit der Meere' 
hing ausgesetzt sein würden ? Wie denkt man sich das Ge 
deihen weltwirtschaftlicher Beziehungen unter dem Be 
stehen einer fremden Seeherrschlaft, welche im Augenblicke 
des Krieges nicht nur den Seeverkehr völlig unterbindet, 
sondern auch darüber hinaus in neutralen Ländern, welche 
an die Weltmeere grenzen, durch seine Seegewalt deutsche 
Arbeit und deutschles Kapital vergewaltigen kann? Viele 
bei uns und auch vielleicht in einzelnen neutralen Ländern 
träumen davon, daß nach Abschluß dieses Krieges eine 
neue Zeit der Meeresfreiheit anbrechen werde, ein neues 
Völkerrecht, welches im Falle eines Krieges dem nicht- 
kriegerischen Handel die völlige Bewegungsfreiheit auf dem 
Meere sichere. Man hat besonders zu Anfang des Krieges 
Zukunft die wirtschaftlichen Beziehungen zu England überhaupt einzu 
schränken. Anschließend an einen Aufsah in der „Kreuz-Ztg." schreibt 
die „Germania" sAbend-Ausgabej vom 28.7.16: „Das Privateigen 
tum des Gegners ist bekanntlich im Kriege unverlehlich, auch wenn 
man Gewalt darüber hat oder im Laufe des Krieges erhält, und auf 
diese von allen Völkern seit langem anerkannten Grundsätze hat auch 
die deutsche Geschäftswelt gebaut, als sie seit Jahren in 
steigendem Maße in London und anderen wichtigen Plätzen Englands 
Niederlassungen begründete, die bei Kriegsausbruch bedeutende natio 
nale Werte für uns darstellten. Sie waren der britischen Vernich 
tungswut gegen alles Deutsche willkommene Gegen st ände 
der Verfolgung. Was auf dem Gebiete an Übergriffen 
englischer Behörden und Beauftragten dersel 
ben im Laufe der beiden Kriegsjahre geleistet 
worden ist, wird bei uns ja nur bruchstückweise be 
kannt, erst nach dem Kriege werden wir den Schaden ganz zu über 
sehen und, so Gott will, Ersatz dafür zu fordern imstande sein. Der 
neuste widerrechtliche Eingriff ist soeben bekannt geworden, da auf Ver 
anlassung der englischen Aufsichtsbehörden die Wertpapiere, die bei 
den drei Filialen deutscher Banken in London im Depot lagen, an 
eine englische behördliche Stelle, den Public Trustee, übergeführt 
worden sind. Den deutschen Bankfilialen ist damit die Verfügung 
über diese Depots und jede Möglichkeit einer Einwirkung auf deren 
ferneres Schicksal entzogen worden. Der Zweck ist offenbar zu 
nächst, wie die „Frkft. Ztg." mit Recht sagt, die Zwangsliquidation
	        
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