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^behindert zu sein, auch den feindlichen Mächten
en sich aus solcher Vereinbarung ergebenden
gewähren.
ritte Beschluß dieses Abschnitts lautet folgender-■Dte
Verbündeten erklären sich bereit, während
; Zeit des Wiederaufbaus von Handel, Gewerbe
wirtschaft alle Schätze ihres Bodens den ihnen
nt Ländern vor allen anderen vorzubehalten,
sem Zweck verpflichten sie sich, besondere Einrichtreffen,
um den Austausch dieser Naturschätze zu
‘nt handelte es sich bei dieser Entschließung ? Ihr
die Versuche Deutschlands zu vereiteln, welche
wir annehmen, bereits unternommen hat, um
'utralen Ländern mit Rohstoffen zu versorgen,
Versuch zu vereiteln, seine eigenen Vorräte unmach
dem Kriege wieder aufzufüllen. Die Versind
unserer Auffassung nach pflichtgemäß gede
praktische Maßnahme zu ergreifen, um für
len Gebrauch Vorräte zu sichern, welche in ihren
indern erzeugt werden und jede deutsche Konsiber
zu verhiirdern, so wie diese in einzelnen
dem Kriege bestand (Beifall)."
chward Carson: „Ist hierfür eine Gesetzgebung
lsquith: „Meiner Ansicht nach nicht. Ich sprach
-X verschiedene Waren, über welche Deutschland
Kriege eine Kontrolle ausübte- Ich kann die
vieler solcher Waren bei dem Hause vorausarben,
Zink, Magnete und optische Instrumente,
ur Beispiele; aber sehr wichtige Beispiele. Nieuns
hat bis zum Kriegsausbruch sich vorgestellt,