304
riumkarbonat), künstlicher kohlen
saurer Kalk (Calciumkarbonat),
kohlensaures Lithium (Lithium
karbonat) und sonstige anderweit
Statistische Nr.
Einfuhr | Ausfuhr
nicht genannte Kohlensäuresalze
l ) 317 s
Kohlenschippen (Schaufeln), eiserne
Kohlenschwarz i Beinschwarz, Kno
chenkohle, Knochenschwarz, schwär-
808 a
zes Spodium), auch gepulvert
—, mit Säuren behandelt (Super
phosphat), auch mit anderen
158
Stoffen vermischt
362
Kohlenstampfmaschinen
Kohlenstifte (Karbonstifte):
-) 906 p
zum Seichnen oder Schreiben .
andere Kohlenstifte, auch in Ver
bindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter
andere Nummern fallen:
Brennstifte für elektrische Bo-
340
genlampen
648 a
andere
Kohlenstoffmetalle (Metallkarbide):
648 b
Calciumkarbid . .
Aluminiumkarbid, Siliciumkarbid
(Karborund) und anderweit nicht
genannte Metallkarbide (Kohlen-
316 a ! 316
stoffmetalle)
Kohlenstoffsteine (Kohlenstoffziegel
für feuerfeste Ofenausmauerung),
unglasiert oder glasiert: rechteckige,
bei einem Eigengewichte des
316b I 316
Stückes von weniger als 5 kg .
—: rechteckige, bei einen, Eigen
gewichte von 5 kg oder darüber;
andere als rechteckige, ohne Rück
sicht auf das Eigengewicht des
724 a
Stückes
Kohlenwäschen, soweit sie als Ma-
724 b
schinen anzusehen sind ....
0 Einfuhr namentliche Bezeichnung.
3 ) Namentliche Bezeichnung.
3 ) Koksaschen von Hütten usw., welche
bloß abgelagert werden und keine
Handelsware sind, sind von der An
schreibung ausgeschlossen.
*) 906 p
Kohlenwasserstoff, sogenannter (auch
Hydrokarbon, Hydrokarbür, Kar-
burieröl oder ähnlich genannt) -
Koks, auch gemahlen:
Torfkoks (Torfkohlen) ....
Steinkohlenkoks, Braun^ohlenkoks
koksartige Rückstände von der De
stillation der Mineralöle und des
Teeres
Koksasche, auch ausgelaugt . . ■
Kolbcnpaüungen aus groben Ge
spinstwaren, Gespinsten oder Filz
in Verbindung mit Kautschuk oder
mit Stearinsäure, Talk, Talg oder
Asbest sowie andere Kolbenpackun-
gcn von ähnlicher Beschaffenheit,
soweit sie nicht durch die Verbin
dung mit anderen Stoffen unter
andere Nummern fallen . . .
Korbflechtcrwaren aus pflanzlichen
Flechtstoffen (mit Ausnahme der
Gespinstfasern):
ohne Verbindung niit anderen
Stoffen oder nur in Verbindung
mit Holz, grobe, roh, gefärbt, ge
beizt oder gefirnißt: aus unge
schälten oder geschälten Ruten,
aus Rohr, Peddig oder Holz
span (auch Holzbnst) ....
—: aus anderen Flechtstoffen
(Backkörbe usw.)
—: andere als grobe, insbesondere
alle lackierten, polierten, bron
zierten, vergoldeten, versilberten
aller Art (mit Ausnahme der ge
polsterten Korbinöbel) in Ver
bindung mit Gespinsten oder Ge
spinstwaren oder mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nummern fallen .
Korbmöbel:
gepolstert, ohne Überzug . . .
gepolstert, mit Überzug ....
nicht gepolstert, s. Korbflechter
waren.
Statistische Nr.
Einfuhr | Ausfuhr
245 a
238 c
238 d
238 g
3 ) 237 r
579 b
590 a | 590
590b > 590
591
592
632
633 b