Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

304 
riumkarbonat), künstlicher kohlen 
saurer Kalk (Calciumkarbonat), 
kohlensaures Lithium (Lithium 
karbonat) und sonstige anderweit 
Statistische Nr. 
Einfuhr | Ausfuhr 
nicht genannte Kohlensäuresalze 
l ) 317 s 
Kohlenschippen (Schaufeln), eiserne 
Kohlenschwarz i Beinschwarz, Kno 
chenkohle, Knochenschwarz, schwär- 
808 a 
zes Spodium), auch gepulvert 
—, mit Säuren behandelt (Super 
phosphat), auch mit anderen 
158 
Stoffen vermischt 
362 
Kohlenstampfmaschinen 
Kohlenstifte (Karbonstifte): 
-) 906 p 
zum Seichnen oder Schreiben . 
andere Kohlenstifte, auch in Ver 
bindung mit anderen Stoffen, 
soweit sie nicht dadurch unter 
andere Nummern fallen: 
Brennstifte für elektrische Bo- 
340 
genlampen 
648 a 
andere 
Kohlenstoffmetalle (Metallkarbide): 
648 b 
Calciumkarbid . . 
Aluminiumkarbid, Siliciumkarbid 
(Karborund) und anderweit nicht 
genannte Metallkarbide (Kohlen- 
316 a ! 316 
stoffmetalle) 
Kohlenstoffsteine (Kohlenstoffziegel 
für feuerfeste Ofenausmauerung), 
unglasiert oder glasiert: rechteckige, 
bei einem Eigengewichte des 
316b I 316 
Stückes von weniger als 5 kg . 
—: rechteckige, bei einen, Eigen 
gewichte von 5 kg oder darüber; 
andere als rechteckige, ohne Rück 
sicht auf das Eigengewicht des 
724 a 
Stückes 
Kohlenwäschen, soweit sie als Ma- 
724 b 
schinen anzusehen sind .... 
0 Einfuhr namentliche Bezeichnung. 
3 ) Namentliche Bezeichnung. 
3 ) Koksaschen von Hütten usw., welche 
bloß abgelagert werden und keine 
Handelsware sind, sind von der An 
schreibung ausgeschlossen. 
*) 906 p 
Kohlenwasserstoff, sogenannter (auch 
Hydrokarbon, Hydrokarbür, Kar- 
burieröl oder ähnlich genannt) - 
Koks, auch gemahlen: 
Torfkoks (Torfkohlen) .... 
Steinkohlenkoks, Braun^ohlenkoks 
koksartige Rückstände von der De 
stillation der Mineralöle und des 
Teeres 
Koksasche, auch ausgelaugt . . ■ 
Kolbcnpaüungen aus groben Ge 
spinstwaren, Gespinsten oder Filz 
in Verbindung mit Kautschuk oder 
mit Stearinsäure, Talk, Talg oder 
Asbest sowie andere Kolbenpackun- 
gcn von ähnlicher Beschaffenheit, 
soweit sie nicht durch die Verbin 
dung mit anderen Stoffen unter 
andere Nummern fallen . . . 
Korbflechtcrwaren aus pflanzlichen 
Flechtstoffen (mit Ausnahme der 
Gespinstfasern): 
ohne Verbindung niit anderen 
Stoffen oder nur in Verbindung 
mit Holz, grobe, roh, gefärbt, ge 
beizt oder gefirnißt: aus unge 
schälten oder geschälten Ruten, 
aus Rohr, Peddig oder Holz 
span (auch Holzbnst) .... 
—: aus anderen Flechtstoffen 
(Backkörbe usw.) 
—: andere als grobe, insbesondere 
alle lackierten, polierten, bron 
zierten, vergoldeten, versilberten 
aller Art (mit Ausnahme der ge 
polsterten Korbinöbel) in Ver 
bindung mit Gespinsten oder Ge 
spinstwaren oder mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch 
unter andere Nummern fallen . 
Korbmöbel: 
gepolstert, ohne Überzug . . . 
gepolstert, mit Überzug .... 
nicht gepolstert, s. Korbflechter 
waren. 
Statistische Nr. 
Einfuhr | Ausfuhr 
245 a 
238 c 
238 d 
238 g 
3 ) 237 r 
579 b 
590 a | 590 
590b > 590 
591 
592 
632 
633 b
	        
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