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tiger knapp geworden und erneut int Preise gestiegen. Wiederum
hätte man durch Erhöhung der Staatszuschüsse die Kaufkraft aus
den Pegelstand der Brotpreise heben müssen. Brotpreis und Staats
zuschuß hätten einander wechselweise ständig in die Höhe geschraubt.
Aber auch hiervon abgesehen schien dieser Weg ungangbar, weil er
sich in einen finanziellen Abgrund zu verlieren drohte.
Für das entgegengesetzte Verfahren, das ganze freie Versorgungs
spiel durch ein st a a t l i ch geleitetes, bis ins einzelne geregeltes
Verfahren zu ersetzen, war damals weder im deutschen Volke das
zum Gelingen erforderliche Verständnis der Notwendigkeit voraus
zusetzen, noch waren überhaupt die Durchführungswege aufgehellt.
Zwar wiesen schon im Frühherbst 1914 ein Führer des Bundes
der Landwirte, ein ostdeutscher Kornhändler und ein westdeutscher
Großmüller, sowie vereinzelte Beamte auf eine staatliche Gesamt-
regelung des Korn- und Mehlvcrkehrs als unumgänglich hin.
Aber schon der spöttische Hinweis, daß zur Unterbringung der
hierfür erforderlichen Arbeitskräfte ein ganzes Warenhaus be
nötigt werde, reichte aus, um jenes Fähnlein als abenteuerliche
Köpfe abzutun, zumal sie untereinander in den Zielen auseinander-
giygen und damals noch keinen zum Ziele führendeu Weg anzugeben
vermochten. Tie Zeit war hierfür noch nicht gekommen, und sie
kommt deswegen nicht früher, weil einzelne ihre Uhr vorstellen.
Jedenfalls wurden damals von den maßgebenden Stellen beide
Möglichkeiten abgelehnt, nicht nur aus Mchgiebigkeit gegenüber der
einhelligen öffentlichen Meinung, sondern aus bestimmter Überlegung.
Eine gute Mittelernte war günstig eingebracht. Die Vorratserhe
bung hatte für den 1. Juli 1914 im Reiche 2,5 Millionen Tonnen
Brotkorn und 1,6 Millionen Tonnen Mehl erwiesen. Hierauf gestützt
ging die h e r r s ch e n d e A u f f a s s u n g dahin, daß zur Deckung des
Brotbedarfs bis zur nächsten Ernte Brotkorn, bei leidlicher Wirkung
des Verfütterungsverbotes und unter Heranziehung der Streckungs
mittel, ausreichend vorhanden sei. Die Preissteigerung erschien so
als eine wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Treiberei, die durch rechtliche
Bindungen hintanzuhalten sei. Staatliche Preisbeschränkung ver
langten auch die militärischen Wünsche bei der Zentralstelle zur
Beschaffung der Heeresverpflegung, wo nach dieser Richtung während
des Krieges einige Erfahrungen gesammelt waren. Zudem war solche
Preisbindung gegebenenfalls eine brauchbare Stufe auf dem Wege zu
weiteren Zielen. Freilich, wem Kohle fehlt, der wird int Winter frie
ren, auch wenn er sein Zimmerthermometer aus 16 Grad Celsius fest
stellt. So richtig die volkstümliche Vorstellung ist, daß es für einen
Ort.zu einer bestimmten. Zeit einen gerechten Preis gibt, sü -urtwühr-