Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

und  seitens  einzelner  bundesstaatlicher  Regierungen  die  Gründung  umfassender ­
  Rückversicherungsverbände  befürwortet  und  -in  die  Wege  geleitet ­
  worden.  Am  weitesten  ist  darin  Baden  und  Elsaß-Lothringen
gelangt.  In  Baden  ist  die  Versicherung  der  Rindviehbestände  gesetzlich
erleichtert  worden;  in  Elsaß-Lothringen  werden  alljährlich  an  die  dem
Verbände  der  öffentlichen  Viehversicherungsvereine  Elsaß-Lothringens  angehörenden ­
  Vereine  Unterstützungsbeiträge  gezahlt.  Aus  diesen  staatlichen
Hilfsaktionen  erhellt  bereits  die  Bedeutungslosigkeit  der  lokalen  Viehversicherungsvereine ­
  als  Finanzinstitute.  Die  der  Reichsaufsicht  unterstellten ­
  471  lokalen  Kassen  im  Großherzogtum  Hessen  und  in  den  Fürstentümern ­
  Schaumburg-Lippe  und  Lippe-Detmold  hatten  1908  nach  den
Veröffentlichungen  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung
(1910)  ein  verzinslich  angelegtes  Vermögen  von  Mk.  356102.  Durchschnittlich ­
  kam  damit  auf  jeden  Verein  ein  Vermögen  von  rund  Mk.  756.
Die  Gesamteinnahmen  beliefen  sich  in  demselben  Jahre  auf  Mk-  1  196  245,
die  Gesamtausgaben  auf  Mk.  934  243.  In  Bayern  besteht  eine  staatlich ­
  geleitete  Landesvieh-  und  Pferdeverficherungsanstalt  gegenseitiger
Natur,  öffentliche  Schlachtviehversicherungseinrichtungen  haben  außerdem
Königreich  Sachsen,  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen,  Reuß  j.  L.,
Reuß  ä.  L.,  Großherzogtum  Hessen.
Es  ist  außerdem  bei  Betrachtung  der  Viehversicherung  nicht  zu  vergessen, ­
  daß  nach  der  Seuchengesetzgebung  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten ­
  bei  Verlusten  durch  Seuche:  Rinderpest,  Rotz,  Lungenseuche,  Milzbrand, ­
  auch  Maul-  und  Klauenseuche,  Rotlauf  der  Staat  als  Versicherer
insofern  in  Betracht  kommt,  als  er,  um  eine  Verschleppung  der  Seuche
zu  verhindern,  sich  freiwillig  zu  Entschädigungsbeiträgen  gesetzlich  verpflichtet ­
  hat.  Im  gesamten  Reichsgebiet  sind  nach  Ehrlich  1  in  der  Zeit
von  1886  bis  1905  auf  diese  Weise  Mk.  22  671  305  an  Entschädigungen
geleistet  worden.
Jni  folgenden  werde  ich  mich  nur  aus  die  der  Reichsaufsicht  unterstehenden ­
  Gegenseitigkeitsgesellschaften  beschränken.  Als  Material  dient
die  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung.  Um
von  vornherein  einen  Überblick  darüber  zu  gewähren,  daß  die  Viehversicherung ­
  nur  in  bescheidenem  Maße  Mittel  zu  Kapitalanlagen  zur
Verfügung  hat,  stelle  ich  im  folgenden  die  Prämien-  und  Schadensummen
für  die  Jahre  1902—1910  einander  gegenüber:
1  Die  deutsche  Viehversicherung  in  ihren  Hauptformen.  „Zeitschrift  f.  d.  ges-Versicherungswissenschaft".
  VII.  Bd.  1907.
            
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