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I. Geschäftliche Versicherung.
und seitens einzelner bundesstaatlicher Regierungen die Gründung umfassender
Rückversicherungsverbände befürwortet und -in die Wege geleitet
worden. Am weitesten ist darin Baden und Elsaß-Lothringen
gelangt. In Baden ist die Versicherung der Rindviehbestände gesetzlich
erleichtert worden; in Elsaß-Lothringen werden alljährlich an die dem
Verbände der öffentlichen Viehversicherungsvereine Elsaß-Lothringens angehörenden
Vereine Unterstützungsbeiträge gezahlt. Aus diesen staatlichen
Hilfsaktionen erhellt bereits die Bedeutungslosigkeit der lokalen Viehversicherungsvereine
als Finanzinstitute. Die der Reichsaufsicht unterstellten
471 lokalen Kassen im Großherzogtum Hessen und in den Fürstentümern
Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold hatten 1908 nach den
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung
(1910) ein verzinslich angelegtes Vermögen von Mk. 356102. Durchschnittlich
kam damit auf jeden Verein ein Vermögen von rund Mk. 756.
Die Gesamteinnahmen beliefen sich in demselben Jahre auf Mk- 1 196 245,
die Gesamtausgaben auf Mk. 934 243. In Bayern besteht eine staatlich
geleitete Landesvieh- und Pferdeverficherungsanstalt gegenseitiger
Natur, öffentliche Schlachtviehversicherungseinrichtungen haben außerdem
Königreich Sachsen, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L.,
Reuß ä. L., Großherzogtum Hessen.
Es ist außerdem bei Betrachtung der Viehversicherung nicht zu vergessen,
daß nach der Seuchengesetzgebung des Reiches und der Bundesstaaten
bei Verlusten durch Seuche: Rinderpest, Rotz, Lungenseuche, Milzbrand,
auch Maul- und Klauenseuche, Rotlauf der Staat als Versicherer
insofern in Betracht kommt, als er, um eine Verschleppung der Seuche
zu verhindern, sich freiwillig zu Entschädigungsbeiträgen gesetzlich verpflichtet
hat. Im gesamten Reichsgebiet sind nach Ehrlich 1 in der Zeit
von 1886 bis 1905 auf diese Weise Mk. 22 671 305 an Entschädigungen
geleistet worden.
Jni folgenden werde ich mich nur aus die der Reichsaufsicht unterstehenden
Gegenseitigkeitsgesellschaften beschränken. Als Material dient
die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung. Um
von vornherein einen Überblick darüber zu gewähren, daß die Viehversicherung
nur in bescheidenem Maße Mittel zu Kapitalanlagen zur
Verfügung hat, stelle ich im folgenden die Prämien- und Schadensummen
für die Jahre 1902—1910 einander gegenüber:
1 Die deutsche Viehversicherung in ihren Hauptformen. „Zeitschrift f. d. ges-Versicherungswissenschaft".
VII. Bd. 1907.