Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

1905  .  .

.  .  2210844

Mk.

1906  .  .

.  .  1  638120

„

1907  .  .

.  .  1  279918

„

1908  .  .

.  .  1  163  715

1909  .  .

.  .  1  217  507

„

1910  *.  .

.  .  881  902

Die  großen  Verschiedenheiten  in  der  Höhe  der  Nachschußleistungen
wie  in  der  Hagelversicherung  begegnen  uns  in  der  Viehversicherung  also  nicht.
Es  muß  dabei  hervorgehoben  werden,  daß  eine  Reihe  einzelner  Gesellschaften ­
  schon  seit  längeren  Jahren  ohne  jede  Nachschußerhebung  ausgekommen ­
  ist,  so  daß  die  mitgeteilten  Zahlen  sich  nicht  auf  sämtliche
Organisationen  verteilen.
Als  Versicherungsnehmer  in  der  Viehversicherung  ist  im  wesentlichen
der  mittlere  und  der  kleinere  Viehbesitzer  anzusehen.  Die  größeren  Viehbesitzer ­
  haben  sich  von  jeher  der  Versicherung  seltener  zugewandt.  Da,
wie  bereits  gezeigt,  die  Prämien  relativ  gleichmäßiger  sich  gestalten  wie
in  der  Hagelversicherung,  weil  eben  die  Gefahr  nicht  lediglich  von  elementaren ­
  Zufällen  abhängig  ist,  sondern  sich  mit  der  Besserung  der  Stallhygiene ­
  und  der  Seuchenbekämpfung  von  Jahr  zu  Jahr  verringert,  so
sind  plötzliche  Mehrbelastungen  selten.  Obwohl  also  die  Viehversicherungsbeiträge ­
  in  Prozenten  der  Versicherungssumme  betrachtet  die  Hagelversicherungsprämien ­
  wesentlich  übersteigen,  sind  sie  für  den  mittleren
und  kleinen  Besitz  leichter  in  Rechnung  zu  stellen.  Eine  Abwälzung  der
Viehversicherungsprämie  ist  beim  Verkauf  des  Versicherungsobjektes  nicht
ausgeschlossen,  kommt  aber  auch  nur  dann  in  Frage,  da  bei  Verkauf  von
Viehprodukten  (Milch,  Käse  usw.)  oder  bei  Arbeitsausnützung  der  vorhandenen ­
  Tierkräfte  (Ochsenvermietung  zu  Bestellungsarbeiten,  Fuhrleistung
  durch  Pferde)  die  Höhe  der  Vergütung  nach  Angebot  und  Nachtrage ­
  oder  aber  nach  der  ortsüblichen  Taxe  sich  regelt  und  auch  in
letztere  Taxe  wohl  nur  selten  eingerechnet  ist.
Überblickt  mau  die  oben  mitgeteilten  hohen  Entschädigungsleistungen
der  Gesellschaften  im  Verhältnis  zu  den  Prämieneinnahmen,  so  ist  fest'
zustellen,  daß  die  von  den  Viehbesitzern  an  die  Versicherungskassen  zu
leistenden  Zahlungen  für  Deckung  etwaiger  Viehverluste  fast  ungekürzt
wieder  an  die  beschädigten  Viehbesitzer  zurückfließen.  Das  gleiche  Bild
dielen  natürlich  die  lokalen  Kassen  und  die  bestehenden  staatlichen  Anstalten. ­
  Desungeachtet  weist  die  obige  Aufstellung  aus,  daß  die  Viehlebensversicherung ­
  im  allgemeinen  stagniert  und  nur  die  Schlachtvieh-Schriften
  187.  IV.  8
            
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