Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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4.  Hagelversicherung.
Von
Dr.  W.  Nohrbeck-Köln.
Die  Hagelversicherung  nimmt  unter  den  Sachversicherungszweigen
eine  ganz  besondere  Stellung  ein,  da  sie  allen  anderen  Branchen  gegenüber ­
  grundlegende  Verschiedenheiten  ausweist.  Gegenstand  der  Hagelversicherung ­
  ist  die  Deckung  desjenigen  Schadens,  der  durch  Hagel  an
den  Bodenerzeugnissen  angerichtet  wird.  Der  Hagel  ist  eine  Elementargewalt. ­
  Weder  Vorbeugungsmaßregeln  gibt  es  gegen  den  Eintritt  der
Hagelgefahr,  noch  auch  sonderliche  in  der  Gewalt  des  Menschen  liegende
Repressivmaßnahmen  gegen  ihre  Schädigungen.  Die  besonders  in  Österreich ­
  -  Ungarn,  Italien  und  Südfrankreich  angestellten  Versuche,  das
Niedergehen  des  Hagels  durch  Erschütterungen  der  Luft  (Hagelkanonen,
Wetterschießen)  oder  elektrische  Energie  zu  verhindern,  sind  erfolglos  geblieben. ­
  Erholungen  der  Pflanzen  nach  Hagelschäden  hängen  im  wesentlichen ­
  von  der  nachfolgenden  Witterung  ab.  Daraus  folgt,  daß  Hagelversicherungsanstalten ­
  einer  willkürlichen,  sich  ihrer  Einwirkung  gänzlich
entziehenden  Elementargewalt  gegenüberstehen.  Hinzukommt,  daß  die
Höhe  des  Risikos  infolge  der  wechselnden  Bestellungsverhaltnisse  und  insolge
  des  Schwankens  der  Erträge  alljährlich  variiert.  Eine  Zunahme
der  Versicherungsnehmer  bedeutet  nicht  immer  und  notwendig  eine  Erhöhung ­
  der  Gefahr.  Bei  der  größten  deutschen  Gegenseitigkeitsgesellschaft
nahm  beispielsweise  die  Zahl  der  Versicherungsnehmer  1904  um  4428
Personen  zu,  die  Versicherungssumme  zeigte  demgegenüber  aber  eine  Verringerung ­
  um  571  201  Mk.  Schließlich  erstreckt  sich  die  ganze  Schadenkampagne ­
  im  wesentlichen  auf  die  Monate  Mai  bis  September.  Ist
also  einerseits  die  Gefahr  in  der  Hagelversicherung  unberechenbar,  andererseits ­
  die  Höhe  des  Risikos  alljährlichem  Wechsel  unterworfen,  so  erhellt
daraus  bereits,  daß  der  Bedarf  an  Deckungsmitteln  außerordentlich
            
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