Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

staatliche  Unterstützungen  ihre  Reserven  auffüllen  konnte,  in  dem  fast
dreißigjährigen  Zeitraum  von  1882—1910  ihre  Rücklagen  nur  um
19  Pf.  pro  100  Mk.  Versicherungssumme  erhöht  haben.  Es  ist  unwillkürlich ­
  zu  fragen:  Worauf  beruht  diese  Erscheinung.  Die  Antwort
ist  wirtschaftlicher  Natur  und  liegt  nicht  im  Rahmen  finanzpolitischer
Erwägungen.  Der  Hauptübelstand  der  Hagelversicherung  ist  immer  noch
ihre  geringe  Einheitlichkeit.  Tendenzen  zu  größerer  Verständigung
zwischen  den  Konkurrenzgesellschaften  liegen  neuerdings  erfreulicherweise
zwar  vor,  sie  versagen  aber  noch  völlig  auf  dem  Gebiete  der  Prämienbemessung. ­
  Hier  herrscht  schon  eine  große  Mannigfaltigkeit  der  Prämienerhebungssysteme, ­
  die  feste  Prämie,  das  Vorprämien-  und  Nachschußsystem ­
  und  das  noch  wieder  in  verschiedene  Kategorien  zerfallende  Umlageverfahren. ­
  Dazu  tritt  noch  eine  viel  verschiedenere  Bemessung  des  Einzelrisikos. ­
  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  alle  drei  Prämienerhebungssystemc
gewisse  Vorteile  haben,  durch  die  sie  den  verschiedenen  Bedürfnissen  der
Versicherungsnehmer  entsprechen.  Aber  für  die  hier  zur  Behandlung
kommende  Frage:  Wie  ist  die  Prämienerhcbung  finanztechnisch  zu  beurteilen ­
  ,  zeigt  sich  doch  gegenüber  der  Feuerversicherung  beispielsweise
der  grundlegende  Unterschied,  daß  nicht  die  Verteilung  der  Verficherungsobjekte
  das  Gesamtrisiko  bestimmt,  sondern  daß  schon  die  ungleichartige
Bewertung  der  Einzelrisiken  eine  völlige  Verschiebung  des  Gesamtergebnisses ­
  herbeiführen  kann.
Die  feste,  alljährlich  einmal  zu  zahlende  Prämie  wird  zunächst
von  den  Aktiengesellschaften  erhoben.  Sie  hat  den  Vorteil  objektiver  und
bei  den  in  Frage  kommenden  Gesellschaften  infolge  Tarifvereinbarungen
gleichmäßiger  Bemessung  des  Jndividualrisikos,  soweit  sich  dies  nach
bisherigen  Erfahrungen  überhaupt  ungefähr  bestimmen  läßt.  Reichen
die  Prämien  zur  Deckung  aller  Ausgaben  nicht  aus,  muß  zuletzt  daS
nicht  eingezahlte  Aktienkapital  angegriffen  werden.  Eine  genügende
Reservestellung  ist  hier  von  selbst  geboten  und  wird  in  der  Tat  auch
regelmäßig  angestrebt,  soweit  überhaupt  Überschüsse  aus  den  Prämieneinnahmen ­
  eine  Bildung  von  Rücklagen  ermöglichen.  In  ähnlicher  Weise
wird  die  Bayerische  Landesanstalt  auf  Rücklagen  Bedacht  nehmen  müssen.
Sie  erhebt  auch  feste  Prämien,  hat  aber  für  den  Fall  nicht  ausreichender
Mittel  das  Recht  der  Entschädigungskürzung.  Die  Ausübung  dieses
Mittels  schließt  aber  eine  wesentliche  Beeinträchtigung  des  Zweckes  der
Versicherung  ein  und  führt  zu  einer  wirtschaftlichen  Schädigung  des
Versicherungsnehmers.
Dem  Vorprämien-  und  Nachschußshstem  steht  die  größte
            
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