W. Rohrbeck, Hagelversicherung.
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Entschädigungen zu erhalten, so ist dies ein Ergebnis, das die Hagel
versicherung mit an erster Stelle unter den Sachversicherungszweigen er
scheinen läßt. Die Auszahlung der Entschädigung seitens der Hagel
versicherungsgesellschaften erfolgt je nach den Prämienerhebungs-Systemen
in verschiedener Weise, teils innerhalb kurzer Frist in voller Höhe (durch
gängig bei den Aktiengesellschaften), teils nur zur Hälfte, zur anderen
Hälfte im Herbst (die meisten Vorprämien- und Nachschußinstitute), teils
überhaupt erst im Herbst (Umlageverfahren), jedenfalls aber immer so
rechtzeitig, daß die neue Bestellung unter der Ertragslosigkeit oder
Ertragsminderung der verhagelten Ernte nicht zu leiden hat. Der Nutzen,
den der Landwirt aus einer Entschädigungsleistung noch innerhalb der
Ernteperiode zieht, ist ganz erheblich. Er erspart beispielsweise bei Total
schäden die Kosten der Aberntung, des Dreschens, des Transports zum
Markt oder bis zum Händler. Er ist keinen Konjunkturschwankungen
ausgesetzt. Er erhält die versicherten Fruchtpreise ersetzt, ohne Rücksicht
darauf, ob inzwischen die Preise eine sinkende Tendenz bekunden, und er
ist jedes Risikos enthoben, die Ernte ungünstig verkaufen zu müssen, um
dringliche Geldbedürfnisse etwa befriedigen zu können.
Die Hagelentschädigung dient auch nicht immer nur als Betriebs
kapital, sondern sie wird vielfach zu einem Teile Anlagekapital bilden,
sie wird zur Erhöhung der Jnventarwerte verwandt werden können. Sie
gibt also dem Landwirt nicht nur einen Ausgleich für den entstandenen
Verlust, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten,
die in dem Preise der Versicherung nicht mit eingeschlossen sind. Das wird
sofort deutlich, wenn Entschädigungssummen von 10 000—100 000 Mk.
dro Fall durchaus keine Seltenheit sind und 1910 (108 797 Schadenfälle)
die auf einen Schadenfall entfallende Entschädigungssumme bei den
Aktiengesellschaften, den territorialen Gegenseitigkeitsgesellschaften und der
bayerischen Landesanstalt zusammen bereits 450 Mk. im Durchschnitt be-
i^ug, obwohl die nicht als ersatzfähig befundenen Schadenfälle mit
Ungerechnet sind. Es ist nun einleuchtend und das zeigt ja auch ein
^lick auf die S. 118 wiedergegebene Tabelle, daß Jahre mit besseren
geschäftlichen Ergebnissen als 1910, auch höhere Spannungen zwischen
Prämien und Schäden bringen. Immerhin ist es sehr beachtenswert,
^aß schlechte Geschästsergebnisse in der Hagelversicherung im allgemeinen
^urch allzu hohe Verwaltungskosten nicht noch verschlechtert werden. Es
stellten sich die Verwaltungskosten der Aktiengesellschaften, der Bayerischen
^andesanstalt, sowie der territorialen Gegenseitigkeitsgesellfchaften in den
wahren 1881—1910, wie folgt: