Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

W. Rohrbeck, Hagelversicherung. 
127 
Entschädigungen zu erhalten, so ist dies ein Ergebnis, das die Hagel 
versicherung mit an erster Stelle unter den Sachversicherungszweigen er 
scheinen läßt. Die Auszahlung der Entschädigung seitens der Hagel 
versicherungsgesellschaften erfolgt je nach den Prämienerhebungs-Systemen 
in verschiedener Weise, teils innerhalb kurzer Frist in voller Höhe (durch 
gängig bei den Aktiengesellschaften), teils nur zur Hälfte, zur anderen 
Hälfte im Herbst (die meisten Vorprämien- und Nachschußinstitute), teils 
überhaupt erst im Herbst (Umlageverfahren), jedenfalls aber immer so 
rechtzeitig, daß die neue Bestellung unter der Ertragslosigkeit oder 
Ertragsminderung der verhagelten Ernte nicht zu leiden hat. Der Nutzen, 
den der Landwirt aus einer Entschädigungsleistung noch innerhalb der 
Ernteperiode zieht, ist ganz erheblich. Er erspart beispielsweise bei Total 
schäden die Kosten der Aberntung, des Dreschens, des Transports zum 
Markt oder bis zum Händler. Er ist keinen Konjunkturschwankungen 
ausgesetzt. Er erhält die versicherten Fruchtpreise ersetzt, ohne Rücksicht 
darauf, ob inzwischen die Preise eine sinkende Tendenz bekunden, und er 
ist jedes Risikos enthoben, die Ernte ungünstig verkaufen zu müssen, um 
dringliche Geldbedürfnisse etwa befriedigen zu können. 
Die Hagelentschädigung dient auch nicht immer nur als Betriebs 
kapital, sondern sie wird vielfach zu einem Teile Anlagekapital bilden, 
sie wird zur Erhöhung der Jnventarwerte verwandt werden können. Sie 
gibt also dem Landwirt nicht nur einen Ausgleich für den entstandenen 
Verlust, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten, 
die in dem Preise der Versicherung nicht mit eingeschlossen sind. Das wird 
sofort deutlich, wenn Entschädigungssummen von 10 000—100 000 Mk. 
dro Fall durchaus keine Seltenheit sind und 1910 (108 797 Schadenfälle) 
die auf einen Schadenfall entfallende Entschädigungssumme bei den 
Aktiengesellschaften, den territorialen Gegenseitigkeitsgesellschaften und der 
bayerischen Landesanstalt zusammen bereits 450 Mk. im Durchschnitt be- 
i^ug, obwohl die nicht als ersatzfähig befundenen Schadenfälle mit 
Ungerechnet sind. Es ist nun einleuchtend und das zeigt ja auch ein 
^lick auf die S. 118 wiedergegebene Tabelle, daß Jahre mit besseren 
geschäftlichen Ergebnissen als 1910, auch höhere Spannungen zwischen 
Prämien und Schäden bringen. Immerhin ist es sehr beachtenswert, 
^aß schlechte Geschästsergebnisse in der Hagelversicherung im allgemeinen 
^urch allzu hohe Verwaltungskosten nicht noch verschlechtert werden. Es 
stellten sich die Verwaltungskosten der Aktiengesellschaften, der Bayerischen 
^andesanstalt, sowie der territorialen Gegenseitigkeitsgesellfchaften in den 
wahren 1881—1910, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.