Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

127

Entschädigungen  zu  erhalten,  so  ist  dies  ein  Ergebnis,  das  die  Hagelversicherung ­
  mit  an  erster  Stelle  unter  den  Sachversicherungszweigen  erscheinen ­
  läßt.  Die  Auszahlung  der  Entschädigung  seitens  der  Hagelversicherungsgesellschaften ­
  erfolgt  je  nach  den  Prämienerhebungs-Systemen
in  verschiedener  Weise,  teils  innerhalb  kurzer  Frist  in  voller  Höhe  (durchgängig ­
  bei  den  Aktiengesellschaften),  teils  nur  zur  Hälfte,  zur  anderen
Hälfte  im  Herbst  (die  meisten  Vorprämien-  und  Nachschußinstitute),  teils
überhaupt  erst  im  Herbst  (Umlageverfahren),  jedenfalls  aber  immer  so
rechtzeitig,  daß  die  neue  Bestellung  unter  der  Ertragslosigkeit  oder
Ertragsminderung  der  verhagelten  Ernte  nicht  zu  leiden  hat.  Der  Nutzen,
den  der  Landwirt  aus  einer  Entschädigungsleistung  noch  innerhalb  der
Ernteperiode  zieht,  ist  ganz  erheblich.  Er  erspart  beispielsweise  bei  Totalschäden ­
  die  Kosten  der  Aberntung,  des  Dreschens,  des  Transports  zum
Markt  oder  bis  zum  Händler.  Er  ist  keinen  Konjunkturschwankungen
ausgesetzt.  Er  erhält  die  versicherten  Fruchtpreise  ersetzt,  ohne  Rücksicht
darauf,  ob  inzwischen  die  Preise  eine  sinkende  Tendenz  bekunden,  und  er
ist  jedes  Risikos  enthoben,  die  Ernte  ungünstig  verkaufen  zu  müssen,  um
dringliche  Geldbedürfnisse  etwa  befriedigen  zu  können.
Die  Hagelentschädigung  dient  auch  nicht  immer  nur  als  Betriebskapital, ­
  sondern  sie  wird  vielfach  zu  einem  Teile  Anlagekapital  bilden,
sie  wird  zur  Erhöhung  der  Jnventarwerte  verwandt  werden  können.  Sie
gibt  also  dem  Landwirt  nicht  nur  einen  Ausgleich  für  den  entstandenen
Verlust,  sondern  darüber  hinaus  wirtschaftliche  Verwertungsmöglichkeiten,
die  in  dem  Preise  der  Versicherung  nicht  mit  eingeschlossen  sind.  Das  wird
sofort  deutlich,  wenn  Entschädigungssummen  von  10  000—100  000  Mk.
dro  Fall  durchaus  keine  Seltenheit  sind  und  1910  (108  797  Schadenfälle)
die  auf  einen  Schadenfall  entfallende  Entschädigungssumme  bei  den
Aktiengesellschaften,  den  territorialen  Gegenseitigkeitsgesellschaften  und  der
bayerischen  Landesanstalt  zusammen  bereits  450  Mk.  im  Durchschnitt  bei^ug,
  obwohl  die  nicht  als  ersatzfähig  befundenen  Schadenfälle  mit
Ungerechnet  sind.  Es  ist  nun  einleuchtend  und  das  zeigt  ja  auch  ein
^lick  auf  die  S.  118  wiedergegebene  Tabelle,  daß  Jahre  mit  besseren
geschäftlichen  Ergebnissen  als  1910,  auch  höhere  Spannungen  zwischen
Prämien  und  Schäden  bringen.  Immerhin  ist  es  sehr  beachtenswert,
^aß  schlechte  Geschästsergebnisse  in  der  Hagelversicherung  im  allgemeinen
^urch  allzu  hohe  Verwaltungskosten  nicht  noch  verschlechtert  werden.  Es
stellten  sich  die  Verwaltungskosten  der  Aktiengesellschaften,  der  Bayerischen
^andesanstalt,  sowie  der  territorialen  Gegenseitigkeitsgesellfchaften  in  den
wahren  1881—1910,  wie  folgt:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.