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I. Geschäftliche Versicherung.
26 Aktiengesellschaften und 1 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
ferner von 6 ausländischen Gesellschaften (sämtlich Aktiengesellschaften
und zwar 3 österreichischen und 3 schweizerischen). Dazu kommen eine
Reihe von Vereinigungen von Berussgenossen usw., die ihren Mitgliedern
Haftpflichtversicherungsschutz bieten. Es handelt sich hierbei fast durchweg
um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Im Verhältnis zu
den privaten Versicherungsgesellschaften sind diese Vereinigungen natürlich
nur von sehr untergeordneter Bedeutung, so daß die auf sie treffenden
Zahlen das Bild nicht wesentlich alterieren; dies ist um deswillen wichtig,
weil nur für eine geringe Anzahl solcher Vereinigungen (allerdings die
größeren derselben) ohne Schwierigkeit Zahlenmaterial erhältlich ist, nämlich
nur insoweit, als sie der Reichsaussicht unterstehen und also ihre Ergebnisse
in der vom Kaiserlichen Aufsichtsamt herausgegebenen Versicherungsstatistik
erscheinen.
Auch auf dem Gebiete der Unfallversicherungen bestehen einige derartige
Vereinigungen, von denen das gleiche gilt.
An großen privaten Versicherungsgesellschaften kommen in 1909 für
den Betrieb der Unfallversicherung in Frage an deutschen Gesellschaften
28, und zwar 27 Aktiengesellschaften und ein Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit, an ausländischen Gesellschaften 8 Aktiengesellschaften
(3 österreichische, eine ungarische, 4 schweizerische). Von den deutschen
Unfall- und Hastpflichtversicherungsgesellschaften hat ein Teil (16) auch
im Ausland Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Unfall- und Haftpflichtversichernng gleichzeitig betrieben 27 deutsche
Gesellschaften, während eine nur die Unfallbranche führte. Sämtliche
28 deutsche Gesellschaften betrieben außer Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung
auch noch andere Zweige (z. B. Lebens-, Kranken-, Feuer-,
Einbruch-, Wasserleitungs-, Glas-, Transportversicherung).
Von den ausländischen Gesellschaften betrieben in Deutschland gleichzeitig
Unfall- und Haftpflichtversicherung 6, während 2 nur Unfallversicherungen
(daneben auch noch Versicherungen in anderen Zweigen),
nicht aber Haftpflichtversicherungen abschlössen.
Mit Rücksicht daraus, daß die sämtlichen Gesellschaften außer Unfallund
Haftpflichtversicherung auch noch andere Zweige betreiben, ja sogar
mehrfach die beiden genannten Zweige nur als Neben brauchen anderer,
von der betreffenden Gesellschaft in vorwiegendem Umfang betriebener
Versicherungszweige (wie der Feuer-, Transport- oder Lebensversicherung)
erscheinen, ist für die Zwecke der vorliegenden Arbeit mit der Angabe
des Aktienkapitals wenig gedient, da dasselbe ja nicht nur in Beziehung