Object: Die obligatorische Krankenversicherung

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ZWEITER TEIL 
und den Anweisungen über das Verhalten der Kranken Folge 
leisten. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld 
bilden den Inhalt des ersten Kapitels. Der Versicherte, der die 
Bedingungen für die Bewilligung erfüllt, hat einen Anspruch 
auf Krankengeld. Die Höhe der Entschädigung ist durch Gesetz 
bestimmt. Der Versicherte erhält allenfalls den Mindestbetrag der 
Entschädigung. Er bezieht die Entschädigung während eines 
bestimmten Zeitraumes, der gesetzlich festgelegt ist. Unter gewissen 
Umständen kann. das Krankengeld durch einen andern Vorteil, 
der dem Kranken zugewendet wird, ersetzt werden. Andererseits 
kann das Krankengeld herabgesetzt werden, falls das Bedürfnis 
des Kranken sich vermindert. Versicherungsträger, die ihre Mittel 
zweckmässig verwalten, können den Betrag des Krankengeldes 
erhöhen und seine Bezugsdauer verlängern. Das zweite Kapitel 
handelt vom Betrag und der Bezugsdauer des Krankengelds. In 
einer grossen Anzahl von Ländern tritt die Krankenversicherung 
auch ein, um die Kosten des Begräbnisses des Versicherten und 
seiner Familienangehörigen zu decken. Diese Versicherungsleistung 
ist im allgemeinen obligatorisch, obwohl sie nur eine Nebenleistung 
darstellt. Das dritte Kapitel wird das Sterbegeld behandeln. 
Gegenüber den andern Leistungen der Versicherung sind die 
Sachleistungen an die erste Stelle gerückt. In allen Versicherungs- 
gesetzen. wird den Versicherten ein mehr oder weniger ausge- 
dehnter Anspruch auf Arzthilfe und Versorgung mit Arznei gegeben. 
Über das Mindestmass an Krankenpflege hinaus können die Mittel 
der Versicherung dazu verwendet werden, um Heilverfahren in einer 
der den Bedürfnissen des Kranken besser angepassten Form zu ge- 
währen oder um Sachmehrleistungen zu verteilen. Das vierte 
Kapitel gibt eine Darstellung der Sachleistungen. Der Lohnarbeiter 
als Familienvater läuft nicht nur: Gefahr, selbst zu erkranken, 
sondern auch Gefahr, dass seine Familienangehörigen, die in 
seinem Haushalt leben, erkranken. Aus der Krankheit seiner 
Angehörigen entsteht dem Arbeiter nicht nur ein Kostenaufwand 
für Arzt und Arznei, sondern auch der Gesundheitszustand seines 
Heims wird gefährdet, ja er selbst der Gefahr der Erkrankung 
und des Verlustes der Erwerbsfähigkeit ausgesetzt. Die Familien- 
krankenhilfe ist von grosser sozialer Bedeutung; das bringen die 
Vorschriften zum Ausdruck, womit Familienkrankenhilfe einge- 
führt wird. Das fünfte Kapitel ist der Familienkrankenhilfe gewid- 
met. Wie oben bereits ausgeführt ist, sorgt die Krankenver- 
sicherung für Mutter und Kind und wacht darüber, dass die Ent- 
bindung sich unter guten hygienischen Verhältnissen vollzieht.
	        
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