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I. Geschäftliche Versicherung.
Versicherern auf deren Rückversicherer und von diesen wieder auf deren
Retrozessionäre usw.
Wieviel von der Prämieneinnahme hierbei auf jede einzelne der
hier in Betracht kommenden, möglicherweise ziemlich zahlreichen Gesell
schaften, entfällt, ließe sich nur mit außerordentlich großen Schwierig
keiten feststellen. Bei der aus anderen Gründen zweckmäßigen, ja not
wendigen Jnternationalität des Rückversicherungsgeschäfts (übrigens auch
schon zufolge der Beteiligung von acht ausländischen Direktversicherern
mit 16,02 Millionen an der angegebenen Prämieneinnahme), fließt
zweifellos ein mehr oder minder großer Teil dieser Prämieneinnahme
auch ins Ausland ab (wozu, um einer falschen Auffassung vorzubeugen,
gleich vorweg bemerkt sei, daß umgekehrt auch vom Auslande große
Prämieneinnahmen, nicht nur aus dem direkten Geschäft, sondern ins
besondere im Wege der Rückversicherung nach Deutschland fließen; man
denke hier nur au eine Gesellschaft, wie die Münchener Rückversicherungs'
Aktiengesellschaft mit einer Einnahme an Rückversicherungsprämien
1909/1910 von 166 631 730 Mk. \ die selbstverständlich nicht alle aus
Deutschland fließen). Lediglich für die deutschen Direktversicherer läßt
sich ohne weiteres feststellen, was sie von der auf sie treffenden Prämien
einnahme zu 85,51 behalten und was sie an ihre Rückversicherer weiter
gegeben haben; letzteres sind, wie oben schon bemerkt, im ganzen
18 200 059 Mk.
Die deutschen Rückversicherungsunternehmungen, von denen in der
Unfall- und Haftpflichtversicherung 14 für das Jahr 1909 in Frage
kommen, weisen aus ihrem Gesamt- (also nicht bloß ihrem deutschen)
Rückversicherungsgeschäft in Unfall und Haftpflicht eine Prämieneinnahme
von 24 631 967 Mk. auf, wovon 21 396 709 Mk. für eigene Rechnung.
Etwas anders erscheinen die bisher angeführten Ziffern in den
Betriebsrechnungen der Gesellschaften. Hier finden wir für 1909
lediglich eine Prämieneinnahme der deutschen Direktversicherer von
82 725 957 Mk. gegenüber der oben angegebenen Von 85 510 325 Mk. 2 .
Diese Erscheinung erklärt sich daraus, daß in die Betriebsrechnung
für das Geschäftsjahr nicht der Betrag der tatsächlich vereinnahmten Prämie
einzustellen ist, sondern derselbe (soweit Bersicherungs- und Geschäftsjahr
nicht übereinstimmen) nur mit einem entsprechenden Teil als Betriebs
einnahme des Geschäftsjahres betrachtet werden kann, mit einem anderen
* 1910/1911: 176 320 852 Mk.
2 1910: 90584232 Mk. gegenüber 92176598 Mk.