Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
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Teil jedoch auf das nächstfolgende Geschäftsjahr verrechnet („übertragen")
werden muß. Das System der Berechnung dieser sogenannten „Prämien
überträge" ist übrigens nicht bei allen Gesellschaften vollständig gleich,
wenn sich auch die Verschiedenheiten nur innerhalb bestimmter, verhältnis
mäßig nicht allzu weit gezogener Grenzen bewegen.
Unter betriebsrechnungsmäßiger Prämieneinnahme haben wir also
zu verstehen den Betrag der tatsächlich im Geschäftsjahr vereinnahmten
Prämie, zuzüglich der aus dem vorhergehenden Geschäftsjahre über
tragenen und abzüglich der auf das nächstfolgende Geschäftsjahr zu über
tragenden Prämienteilbeträge.
Dieser betriebsrechnungsmäßige Betrag ist es auch, den wir bei
einem Vergleich zwischen Prämieneinnahme und Schadenzahlung oder,
was ein richtigeres Bild gibt, überhaupt zwischen Betriebseinnahmen
und Betriebsausgaben zugrunde legen müssen. Irreführend wäre es, vom
Betrag des wirklichen Prämienanfalls auszugehen. —
Für den Zweck der gegenwärtigen Untersuchung wäre es nun
zweifellos höchst wertvoll und interessant, die Gliederung des Kreises
derjenigen, von welchen diese Millionen bezahlt werden, festzustellen.
Hier aber versagt bedauerlicherweise das uns zur Verfügung stehende
Material vorläufig noch in recht empfindlichem Maße. Bei der einzelnen
Gesellschaft würde eine Feststellung, je nach ihren Einrichtungen, nicht
ausgeschlossen sein, wohl meist aber auch nur unter ganz erheblichem
Arbeitsaufwand. Immerhin ist bei einer Gesellschaft, nämlich dem All
gemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart, in dieser Be
ziehung zufolge ihrer Gliederung in — bestimmte Risiken vereinigende —
Sektionen ein Bild der Verteilung der Prämienzahlung nach Berufs
gruppen bereits vorhanden und dieses Bild ist von um so größerem
Wert, als die genannte Gesellschaft den größten Betrieb der Unfall- und
Haftpflichtversicherung in Deutschland repräsentiert. Die Zusammen
setzung ihrer Prämieneinnahme, speziell in der Haftpflichtversicherung
bietet also schon ein recht beachtenswertes Material für Schlußfolgerungen
und für Schätzung der Prämienverteilung bei der Gesamtheit der in Deutsch
land arbeitenden Gesellschaften. Es bedarf wohl keines besonderen Hin
weises, daß hierbei natürlich mit gebotener Vorsicht und unter ge
bührender Beachtung gewisser, jener Gesellschaft eigentümlicher Ein
richtungen usw. verfahren werden muß und daß die so erzielten Resultate
keinen Anspruch darauf machen können, die tatsächlichen Verhältnisse
absolut präzis zu kennzeichnen; es handelt sich vielmehr, wie nochmals
betont sei, hierbei nur um einen Behelf, um der hochinteressanten Frage