Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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Heinz  Potthoff.

Kredit  von  Privatpersonen  und  Geschäftsleuten,  für  Warenpreise  und  Arbeitsmarkt ­
  von  höchster  Bedeutung  ist.  Es  gibt  Versicherungsfachleute,  die  das
Versicherungswesen  für  „das  Rückgrat  unserer  gesamten  Volkswirtschaft"
erklären  und  es  für  die  notwendige  Voraussetzung  des  Überganges  vom  Kleinbetriebe ­
  zum  Mittel-  und  Großbetriebe  halten  1 .  Wenn  darin  vielleicht  auch
eine  Überschätzung  liegt,  wenn  namentlich  heute  viele  unserer  Großbetriebe
(namentlich  Kreditanstalten)  so  groß  sind,  daß  sie  einen  Risikoausgleich  in
ihrem  ausgedehnten  Kundenkreise  finden,  so  ist  sicher  nicht  zu  leugnen,  daß
die  Versicherung  ihnen  wesentlich  geholfen  hat,  so  groß  zu  werden;  daß  auch
heute  ein  großer  Teil  von  Geschäftsleuten,  Grundbesitzern  und  Privatleuten
ohne  Versicherung  keinen  Kredit  erhalten  würde;  und  daß  unzählige  Existenzen
durch  die  Versicherungsleistungen  vor  dem  Ruine  bewahrt  werden.
Ein  genaues  Eingehen  auf  diese  Fragen  würde  über  die  Aufgabe
des  vorliegenden  Bandes  hinausgehen.  Aber  seine  Einzelarbeiten  können
doch  manches  bringen,  was  dem  künftigen  Bearbeiter  dieser  großen  Fragen
von  Nutzen  sein  wird.
Wenn  als  Verstärkung  der  Prämieneinnahmen  oben  der  Policenv
  er  fall  genannt  worden  ist,  so  ist  das  nur  berechtigt  mit  Beziehung  auf
den  jeweiligen  Versichertenbestand.  Denn  auch  diese  Einnahmen  stammen  ja
aus  Prämien.  Aber  sie  erhöhen  die  Leistungsfähigkeit  des  Versicherers  gegenüber ­
  den  noch  Versicherten  über  deren  eigene  Prämien  hinaus.  Eine  Reihe
von  Werkspensionskassen  kann  seine  satzungsgemäßen  Leistungen  nur  dadurch
aufrechterhalten,  daß  sie  vermittelst  enger  Verquickung  des  Versicherungsverhältnisses ­
  mit  einem  bestimmten  Arbeitsverhältnisse  einen  Teil  der  Versicherungen ­
  vorzeitig  zum  Erlöschen  bringen  und  die  dafür  geleisteten  Prämien
(meist  zwangsweise  vom  Arbeitgeber  einbehaltene)  ganz  oder  teilweise  ohne
Gegenleistung  einstreichen.  Das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung
(und  ihm  folgend  die  einzelstaatlichen  Aufsichtsbehörden)  dulden  dieses  Vorgehen, ­
  weil  es  im  Interesse  der  Versicherten  liegen  soll.  Es  ist  nützliche
einmal  festzustellen,  welchen  Umfang  dieser  Brauch  in  den  verschiedenen  Versicherungszweigen ­
  hat,  welche  Einnahmen  den  Anstalten  dadurch  zufließen
und  welchen  Einfluß  das  auf  die  Höhe  der  Versicherungsleistungen  ausübt.
Denn  auf  der  anderen  Seite  steht  doch  eine  erhebliche  Schädigung  derer,
die  sich  versichert  haben  und  nun,  ohne  den  Versicherungszweck  zu  erreichen,
ihr  Geld  und  ihren  Anspruch  verlieren.  Das  spielt  ja  die  Hauptrolle  in  der
Lebensversicherung,  namentlich  in  der  sogenannten  Volksversicherung,  wo  an-'
  Vgl.  z.  B.  Wörner,  Allgemeine  Versicherungslehre,  2.  Auflage,  Leipzig  1910,
S.  50  ff.
            
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