Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

164

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Gesamt-Kapitalanlagen



in

1900

aktiva
ant.

Grundbesitz
Mk.

Hypotheken
Mk.

Wertpapieren
Mk.

Mannheimer  V.-G.  .  .  .

14  280  493

151215

2  287  150

2  210  213

Neptun

1914  054

218  040

182  000

446  030

Nordstern

8  334  388

—

5  294  500

292  500

Nürnberger  L.-V.-Bk.  .  .

7  667  765

200  351

3  716  500

157  180

Oberrheinische  V.-G.  .  .

6  404  636

—

744  208

659  630

Preußische  National-V.-G


18  128  902

1  200  000

4491  225

4  128  868

Providentia

47  576  899

2  657  001

19  847  989

2  978  998

Rheinland

10  245  510

56  666

2  377  335

26  364

6  379  632

160  000

2  137  500

861  839

Securitas

1  212  649

—

—

274  360

Stuttgarter  Mit-  u.  Rück-V.-A.-G


3  463  518

1  035  100

133  325

Teutonia

54  583  321

294  000

43  635  533

1  484  316

Thuringia
Urania

54  983  434

1858  300

30897  273

5  867  892

2  326  397

—

800  000

15  923

Viktoria

271212  209

7  055  764

228  443  379

6  780  311

Wilhelm«

49  000  517

3  675  066

40  020  600

339  681

Kaittions-  und  Garantieverstcherung.
Der  wirtschaftliche  Zweck  dieser  Versicherungsart  besteht  darin,  die
Versicherungsnehmer  gegen  Verluste  zu  decken,  die  sie  durch  Veruntreuungen
von  Geldern  usw.  seitens  ihrer  Angestellten  erleiden  können.  Dies  geschieht ­
  entweder  in  selbständiger  Form  dadurch,  daß  die  Gefellschast  dem
betreffenden  versicherten  Arbeitgeber  den  Verlust  zu  decken  hat  oder  aber
in  der  Form,  daß  die  Gesellschaft  für  den  Angestellten,  welcher  seinem
Arbeitgeber  eine  Dienstkaution  zu  stellen  hat,  die  Kautionsstellung  übernimmt, ­
  sei  es  durch  tatsächliche  Hingabe  des  hierfür  notwendigen  Betrages ­
  oder  in  Form  einer  Bürgschastsübernahme  bis  zu  dem  nötigen
Betrage;  in  der  Regel  geht  hiermit  Hand  in  Hand  der  Abschluß  einer
Lebensversicherung,  die  dann  der  Gesellschaft  gewöhnlich  zur  Sicherung
ihrer  Ansprüche  zu  verpfänden  ist;  indessen  ist  der  Abschluß  einer  Lebensversicherung ­
  nicht  durchweg  Erfordernis.
Die  bisherige  Bedeutung  der  Kautions-  und  Garantieversicherung
ist  nicht  allzu  groß.  Im  Jahre  1909  waren  in  diesem  Versicherungszweige ­
  in  Deutschland  tätig  im  ganzen  sechs  deutsche  und  zwar  sämtlich
Aktiengesellschaften,  ferner  zwei  ausländische  (Schweizer)  Aktiengesellschaften.
Jedoch  ist  das  Geschäft  der  beiden  letzteren,  wie  insbesondere  das  dreier
inländischer  Gesellschaften  ziemlich  unbedeutend,  während  von  den  drei
übrigbleibenden  die  eine  das  Geschäft  erst  im  Jahre  1909  aufgenommen
            
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