Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
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Die Zahl der Personen, denen Renten zugeflossen sind, ist leider
nicht zu ermitteln. Wohl werden die Renten sestgestellt, die in jedem
Jahre bewilligt worden sind, und auch diejenigen, die in einem gegebenen
Zeitpunkte noch lausen. Es sind näinlich bis Ende 1910 im ganzen
nahezu 2 1 /2 Millionen Renten zuerkannt und festgesetzt worden:
492 994 Altersrenten,
1862 816 Invalidenrenten und
115 455 Krankenrenten.
Hiervon bezogen am Schluffe des Jahres 1910 aber nur noch
98 335 Personen Altersrente,
918 760 „ Invalidenrente und
16 965 „ Krankenrente.
Die übrigen Renten sind bereits durch Tod, Wiedererlangung der
Erwerbsfähigkeit oder durch Umwandlung in eine andere Rentenart fort
gefallen. Da nicht selten zwei oder auch noch mehr Rentenfälle auf eine
Person treffen, so kann man die Gesamtzahl der Versicherten, die die
Fürsorge der Invalidenversicherung durch Rentenbezug genossen haben,
wohl auf rund 2 Millionen veranschlagen.
In welchem Verhältnisse diese Zahlen zu denjenigen Personen steht,
die in derselben Zeit überhaupt versichert gewesen sind, welcher Teil der
Versicherten also überhaupt in den Genuß der Renten kommt, ist sehr
schwer zu sagen. Die Art der Beitragsleistung und die Möglichkeit,
verfallene Versicherungen ohne ausdrückliche Einwilligungserklärung des
beteiligten Versicherungsträgers wieder aufleben zu lassen, macht eine
einigermaßen zuverlässige Kontrolle über das, was man in der Privat
versicherung Policenverfall nennt, praktisch so gut wie unmöglich. Die
Begründung zur Reichsversicherungsordnung berechnet (durch statistische
Fortschreibung), daß von den 11,8 Millionen Personen, die bei der
Berufszählung von 1895 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungs-
Verhältnisse gestanden haben, 3,1 Millionen bis 1907 aus dem Ver
sicherungsverhältnisse ausgeschieden seien, und nimmt an, daß die gesetzliche
Anwartschaft dieser früheren Versicherten auf Renten größtenteils tat-
sächlich längst erloschen sei. Ob man wirklich mit einer derartig hohen
Verfallquote rechnen darf, ist nach der Art der Berechnung immerhin
etwas ungewiß. Daß aber tatsächlich auf einen sehr erheblichen Teil der
Versicherungen niemals irgendwelche Entschädigungsleistungen beansprucht
werden, ist ganz zweifellos, und es ist bei einzelnen Versicherungsanstalten
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