Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 
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Die Zahl der Personen, denen Renten zugeflossen sind, ist leider 
nicht zu ermitteln. Wohl werden die Renten sestgestellt, die in jedem 
Jahre bewilligt worden sind, und auch diejenigen, die in einem gegebenen 
Zeitpunkte noch lausen. Es sind näinlich bis Ende 1910 im ganzen 
nahezu 2 1 /2 Millionen Renten zuerkannt und festgesetzt worden: 
492 994 Altersrenten, 
1862 816 Invalidenrenten und 
115 455 Krankenrenten. 
Hiervon bezogen am Schluffe des Jahres 1910 aber nur noch 
98 335 Personen Altersrente, 
918 760 „ Invalidenrente und 
16 965 „ Krankenrente. 
Die übrigen Renten sind bereits durch Tod, Wiedererlangung der 
Erwerbsfähigkeit oder durch Umwandlung in eine andere Rentenart fort 
gefallen. Da nicht selten zwei oder auch noch mehr Rentenfälle auf eine 
Person treffen, so kann man die Gesamtzahl der Versicherten, die die 
Fürsorge der Invalidenversicherung durch Rentenbezug genossen haben, 
wohl auf rund 2 Millionen veranschlagen. 
In welchem Verhältnisse diese Zahlen zu denjenigen Personen steht, 
die in derselben Zeit überhaupt versichert gewesen sind, welcher Teil der 
Versicherten also überhaupt in den Genuß der Renten kommt, ist sehr 
schwer zu sagen. Die Art der Beitragsleistung und die Möglichkeit, 
verfallene Versicherungen ohne ausdrückliche Einwilligungserklärung des 
beteiligten Versicherungsträgers wieder aufleben zu lassen, macht eine 
einigermaßen zuverlässige Kontrolle über das, was man in der Privat 
versicherung Policenverfall nennt, praktisch so gut wie unmöglich. Die 
Begründung zur Reichsversicherungsordnung berechnet (durch statistische 
Fortschreibung), daß von den 11,8 Millionen Personen, die bei der 
Berufszählung von 1895 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungs- 
Verhältnisse gestanden haben, 3,1 Millionen bis 1907 aus dem Ver 
sicherungsverhältnisse ausgeschieden seien, und nimmt an, daß die gesetzliche 
Anwartschaft dieser früheren Versicherten auf Renten größtenteils tat- 
sächlich längst erloschen sei. Ob man wirklich mit einer derartig hohen 
Verfallquote rechnen darf, ist nach der Art der Berechnung immerhin 
etwas ungewiß. Daß aber tatsächlich auf einen sehr erheblichen Teil der 
Versicherungen niemals irgendwelche Entschädigungsleistungen beansprucht 
werden, ist ganz zweifellos, und es ist bei einzelnen Versicherungsanstalten 
Schriften 137. IV. 13
	        
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