Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.
lichen  Anstalten  —  sogar  stark  zurückgedrängt  worden,
in  dem  Verhältnis  zwischen  den  Jahreseinnahmen  und  dem
Zuwachs  der  verschiedenen  Anstalten  eine  größere  Ausglei
und  Annäherung  erkennbar.  Immerhin  aber  —  und  das  ist  das
zweite  Ergebnis  der  Tabelle  —  wird  auch  jetzt  noch  bei  den  ländlichen
Anstalten  ein  weit  größerer  Teil  der  Jahreseinnahmen  für  Rentenzahlungen
usw.  ausgebraucht,  als  wie  dem  Gesamtdurchschnitt  der  Invalidenversicherung
entspricht;  es  kann  also  dem  Anstaltsbezirke  nur  ein  entsprechend  kleinerer
Bruchteil  als  Vermögen  sän  läge  zugute  kommen.  Da  die  Vermögensanlagen ­
  der  Anstalten  tatsächlich  zum  großen  Teile  im  Anstaltsbezirke ­
  bleiben  —  wie  unten  noch  auszuführen  sein  wird  —,  so  ist  es
volkswirtschaftlich  als  Gewinn  zu  betrachten,  daß  die  Art  der  Rcntenverteilung
  einer  allzu  starken  Vermögenskonzentration  bei  wenigen  Anstalten
entgegenwirkt  und  die  Vermögensbildung  räumlich  gleichmäßiger  verteilt.
In  welchem  Maße  die  Vermögensansammlung  in  der  Invaliden-Versicherung
  in  der  Zukunst  weiter  vor  sich  gehen  wird,  ist  außerordentlich ­
  schwer  vorauszuschätzen;  es  fehlt  uns  an  zuverlässigen  Unterlagen, ­
  um  die  finanzielle  Wirkung  der  Hinterbliebenenfürsorge
für  die  nächsten  Jahre  zu  beurteilen.  Wenn  man  aber  annehmen  darf,
daß  der  Vermögenszuwachs  innerhalb  des  bisherigen  Rahmens  (Altersund ­
  Invalidenversicherung)  und  die  Inanspruchnahme  der  neuen  Beitragseinnahmen ­
  durch  die  Hinterbliebenenversicherung  sich  in  ähnlicher  Weise
entwickeln  werden  wie  bisher,  so  dürfte  das  Vermögen  der  Versicherungsträger ­
  Ende  1920  aus  mindestens  etwa  2800  Mill.  Mk.  gestiegen  sein.
Die  Verwendungsweise  und  Anlage  des  Vermögens
unterscheidet  sich  wesentlich  von  der  in  anderen  Verstcherungsarten  üblichen
Anlagepraxis.
Ende  1910  waren  angelegt:

1.  in  Reichs-  und  Staatspapieren  .  .  .  199  Mill.  Mk.  oder  11,9  %
2.  in  Kommnnalpapieren  (auch  Schuldverschreibungen ­
  und  Pfandbriefen  von
Kommunalverbänden  usw.)  ....  382  „  „  „  23  °/o
3.  in  direkten  Darlehen  an  Gemeinden,
Kommunalverbände,  Kirchengemeinden
u.  dgl  540  „  „  „  32,5%
4.  in  Darlehen  an  andere  Personen  (Hypotheken-, ­
  Bürgschaftsdarlehen  u.  dgl.)  .  416  „  „  „  25  %
Übertrag:  1537  Mill.  Mk.
            
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