Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
lichen Anstalten — sogar stark zurückgedrängt worden,
in dem Verhältnis zwischen den Jahreseinnahmen und dem
Zuwachs der verschiedenen Anstalten eine größere Ausglei
und Annäherung erkennbar. Immerhin aber — und das ist das
zweite Ergebnis der Tabelle — wird auch jetzt noch bei den ländlichen
Anstalten ein weit größerer Teil der Jahreseinnahmen für Rentenzahlungen
usw. ausgebraucht, als wie dem Gesamtdurchschnitt der Invalidenversicherung
entspricht; es kann also dem Anstaltsbezirke nur ein entsprechend kleinerer
Bruchteil als Vermögen sän läge zugute kommen. Da die Vermögensanlagen
der Anstalten tatsächlich zum großen Teile im Anstaltsbezirke
bleiben — wie unten noch auszuführen sein wird —, so ist es
volkswirtschaftlich als Gewinn zu betrachten, daß die Art der Rcntenverteilung
einer allzu starken Vermögenskonzentration bei wenigen Anstalten
entgegenwirkt und die Vermögensbildung räumlich gleichmäßiger verteilt.
In welchem Maße die Vermögensansammlung in der Invaliden-Versicherung
in der Zukunst weiter vor sich gehen wird, ist außerordentlich
schwer vorauszuschätzen; es fehlt uns an zuverlässigen Unterlagen,
um die finanzielle Wirkung der Hinterbliebenenfürsorge
für die nächsten Jahre zu beurteilen. Wenn man aber annehmen darf,
daß der Vermögenszuwachs innerhalb des bisherigen Rahmens (Altersund
Invalidenversicherung) und die Inanspruchnahme der neuen Beitragseinnahmen
durch die Hinterbliebenenversicherung sich in ähnlicher Weise
entwickeln werden wie bisher, so dürfte das Vermögen der Versicherungsträger
Ende 1920 aus mindestens etwa 2800 Mill. Mk. gestiegen sein.
Die Verwendungsweise und Anlage des Vermögens
unterscheidet sich wesentlich von der in anderen Verstcherungsarten üblichen
Anlagepraxis.
Ende 1910 waren angelegt:
1. in Reichs- und Staatspapieren . . . 199 Mill. Mk. oder 11,9 %
2. in Kommnnalpapieren (auch Schuldverschreibungen
und Pfandbriefen von
Kommunalverbänden usw.) .... 382 „ „ „ 23 °/o
3. in direkten Darlehen an Gemeinden,
Kommunalverbände, Kirchengemeinden
u. dgl 540 „ „ „ 32,5%
4. in Darlehen an andere Personen (Hypotheken-,
Bürgschaftsdarlehen u. dgl.) . 416 „ „ „ 25 %
Übertrag: 1537 Mill. Mk.