Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. Öffentliche Versicherung. 
hier gelten, wird man die tatsächlichen Aufwendungen der Versicherungs 
anstalten für diese Pfandbriefe usw. vielleicht auf rund 125 Mill. Mk. 
veranschlagen dürfen. Diese Summe ist also zu einem nicht unbeträcht 
lichen Teile letzten Endes für landwirtschaftliche Beleihungen — gleichviel 
welchen wirtschaftlichen Charakters — verwendet worden; zum Teil 
allerdings sind damit zweifellos auch kommunale und andere Kredit 
bedürfnisse befriedigt worden, mit denen sich z. B. die Kreditanstalten der 
Provinzialverbände ebenfalls zu besassen pflegen. Irgendeine zahlen 
mäßige Zerlegung ist hier sehr schwer; mit dem gebotenen Vorbehalte mag 
eine Schätzung dahin versucht werden, daß von der Summe von 
125 Millionen etwa die Hälfte bis zwei Drittel dem ländlichen Real- 
krcdite zugute gekommen sein mögen. Die weitere Summe und der übrige 
Rest (257 Mill. Mk.) der in dieser Gruppe figurierenden Vermögens 
anlagen dürste jedenfalls ganz für die mannigfachen Einrichtungen und 
Anlagen (produktiver wie konsumtiver Art) unserer modernen Kommunen 
Verwendung gesunden haben. Sehr häufig läßt sich beobachten, daß die 
Versicherungsträger unter den Kommunalpapieren die Anleihen der Städte, 
Provinzialverbände usw. ihres engeren Anstaltsbezirkes bevor 
zugen, wenn sie sich auch nicht gerade ans sie beschränken. Zweifellos 
wird das den Absatz vieler kommunalen Anleihen erleichtert haben, zumal 
die Versicherungsanstalten ihren Wertpapierbesitz der Regel nach nicht 
wieder auf den Markt zu bringen brauchen und Pflegen. Ob diese 
Absatzerleichterung vielleicht hie und da dazu geführt haben könnte, daß 
die Kommunen usw. leichter und mehr Anleihen aufgenommen haben, 
muß dahingestellt bleiben; berücksichtigt man aber, daß in den zehn Jahren 
von 1900—1910 der Besitz der Anstalten an Kommunalpapieren und 
dergleichen nur um 102 Millionen zugenommen hat, so wird man die 
Frage wenigstens für das letzte Jahrzehnt ruhig verneinen dürfen. 
Von den oben unter 3 aufgeführten (Schuldschein-) Darlehen an 
Gemeinden, Kirchengemeinden usw. dürfte sogar bei weitem der größte 
Teil an Kommunen usw. des Anstaltsbezirkes bewilligt sein. Über 
die Verwendung dieser Darlehen läßt sich soviel ungefähr ermitteln, daß 
etwa 215 Millionen für allgemeine kommunale Zwecke anzusehen sind. 
Alles übrige (325 Mill. Mk.) greift offenbar schon in die große 
Gruppe der Wohlfahrtsdarlehen hinein, die je länger je mehr die 
eigentliche Domäne der Versicherungsträger geworden sind. Rach den 
Zusammenstellungen des Reichsversicherungsamts über diese Darlehen, 
die leider nicht nach ganz einheitlichen Gesichtspunkten ersolgen und sich 
mit den Übersichten über das Gesamtvermögen der Versicherungsträgcr
	        
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