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II. Öffentliche Versicherung.
hier gelten, wird man die tatsächlichen Aufwendungen der Versicherungs
anstalten für diese Pfandbriefe usw. vielleicht auf rund 125 Mill. Mk.
veranschlagen dürfen. Diese Summe ist also zu einem nicht unbeträcht
lichen Teile letzten Endes für landwirtschaftliche Beleihungen — gleichviel
welchen wirtschaftlichen Charakters — verwendet worden; zum Teil
allerdings sind damit zweifellos auch kommunale und andere Kredit
bedürfnisse befriedigt worden, mit denen sich z. B. die Kreditanstalten der
Provinzialverbände ebenfalls zu besassen pflegen. Irgendeine zahlen
mäßige Zerlegung ist hier sehr schwer; mit dem gebotenen Vorbehalte mag
eine Schätzung dahin versucht werden, daß von der Summe von
125 Millionen etwa die Hälfte bis zwei Drittel dem ländlichen Real-
krcdite zugute gekommen sein mögen. Die weitere Summe und der übrige
Rest (257 Mill. Mk.) der in dieser Gruppe figurierenden Vermögens
anlagen dürste jedenfalls ganz für die mannigfachen Einrichtungen und
Anlagen (produktiver wie konsumtiver Art) unserer modernen Kommunen
Verwendung gesunden haben. Sehr häufig läßt sich beobachten, daß die
Versicherungsträger unter den Kommunalpapieren die Anleihen der Städte,
Provinzialverbände usw. ihres engeren Anstaltsbezirkes bevor
zugen, wenn sie sich auch nicht gerade ans sie beschränken. Zweifellos
wird das den Absatz vieler kommunalen Anleihen erleichtert haben, zumal
die Versicherungsanstalten ihren Wertpapierbesitz der Regel nach nicht
wieder auf den Markt zu bringen brauchen und Pflegen. Ob diese
Absatzerleichterung vielleicht hie und da dazu geführt haben könnte, daß
die Kommunen usw. leichter und mehr Anleihen aufgenommen haben,
muß dahingestellt bleiben; berücksichtigt man aber, daß in den zehn Jahren
von 1900—1910 der Besitz der Anstalten an Kommunalpapieren und
dergleichen nur um 102 Millionen zugenommen hat, so wird man die
Frage wenigstens für das letzte Jahrzehnt ruhig verneinen dürfen.
Von den oben unter 3 aufgeführten (Schuldschein-) Darlehen an
Gemeinden, Kirchengemeinden usw. dürfte sogar bei weitem der größte
Teil an Kommunen usw. des Anstaltsbezirkes bewilligt sein. Über
die Verwendung dieser Darlehen läßt sich soviel ungefähr ermitteln, daß
etwa 215 Millionen für allgemeine kommunale Zwecke anzusehen sind.
Alles übrige (325 Mill. Mk.) greift offenbar schon in die große
Gruppe der Wohlfahrtsdarlehen hinein, die je länger je mehr die
eigentliche Domäne der Versicherungsträger geworden sind. Rach den
Zusammenstellungen des Reichsversicherungsamts über diese Darlehen,
die leider nicht nach ganz einheitlichen Gesichtspunkten ersolgen und sich
mit den Übersichten über das Gesamtvermögen der Versicherungsträgcr