Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

hier  gelten,  wird  man  die  tatsächlichen  Aufwendungen  der  Versicherungsanstalten ­
  für  diese  Pfandbriefe  usw.  vielleicht  auf  rund  125  Mill.  Mk.
veranschlagen  dürfen.  Diese  Summe  ist  also  zu  einem  nicht  unbeträchtlichen ­
  Teile  letzten  Endes  für  landwirtschaftliche  Beleihungen  —  gleichviel
welchen  wirtschaftlichen  Charakters  —  verwendet  worden;  zum  Teil
allerdings  sind  damit  zweifellos  auch  kommunale  und  andere  Kreditbedürfnisse ­
  befriedigt  worden,  mit  denen  sich  z.  B.  die  Kreditanstalten  der
Provinzialverbände  ebenfalls  zu  besassen  pflegen.  Irgendeine  zahlenmäßige ­
  Zerlegung  ist  hier  sehr  schwer;  mit  dem  gebotenen  Vorbehalte  mag
eine  Schätzung  dahin  versucht  werden,  daß  von  der  Summe  von
125  Millionen  etwa  die  Hälfte  bis  zwei  Drittel  dem  ländlichen  Realkrcdite
  zugute  gekommen  sein  mögen.  Die  weitere  Summe  und  der  übrige
Rest  (257  Mill.  Mk.)  der  in  dieser  Gruppe  figurierenden  Vermögensanlagen ­
  dürste  jedenfalls  ganz  für  die  mannigfachen  Einrichtungen  und
Anlagen  (produktiver  wie  konsumtiver  Art)  unserer  modernen  Kommunen
Verwendung  gesunden  haben.  Sehr  häufig  läßt  sich  beobachten,  daß  die
Versicherungsträger  unter  den  Kommunalpapieren  die  Anleihen  der  Städte,
Provinzialverbände  usw.  ihres  engeren  Anstaltsbezirkes  bevorzugen, ­
  wenn  sie  sich  auch  nicht  gerade  ans  sie  beschränken.  Zweifellos
wird  das  den  Absatz  vieler  kommunalen  Anleihen  erleichtert  haben,  zumal
die  Versicherungsanstalten  ihren  Wertpapierbesitz  der  Regel  nach  nicht
wieder  auf  den  Markt  zu  bringen  brauchen  und  Pflegen.  Ob  diese
Absatzerleichterung  vielleicht  hie  und  da  dazu  geführt  haben  könnte,  daß
die  Kommunen  usw.  leichter  und  mehr  Anleihen  aufgenommen  haben,
muß  dahingestellt  bleiben;  berücksichtigt  man  aber,  daß  in  den  zehn  Jahren
von  1900—1910  der  Besitz  der  Anstalten  an  Kommunalpapieren  und
dergleichen  nur  um  102  Millionen  zugenommen  hat,  so  wird  man  die
Frage  wenigstens  für  das  letzte  Jahrzehnt  ruhig  verneinen  dürfen.
Von  den  oben  unter  3  aufgeführten  (Schuldschein-)  Darlehen  an
Gemeinden,  Kirchengemeinden  usw.  dürfte  sogar  bei  weitem  der  größte
Teil  an  Kommunen  usw.  des  Anstaltsbezirkes  bewilligt  sein.  Über
die  Verwendung  dieser  Darlehen  läßt  sich  soviel  ungefähr  ermitteln,  daß
etwa  215  Millionen  für  allgemeine  kommunale  Zwecke  anzusehen  sind.
Alles  übrige  (325  Mill.  Mk.)  greift  offenbar  schon  in  die  große
Gruppe  der  Wohlfahrtsdarlehen  hinein,  die  je  länger  je  mehr  die
eigentliche  Domäne  der  Versicherungsträger  geworden  sind.  Rach  den
Zusammenstellungen  des  Reichsversicherungsamts  über  diese  Darlehen,
die  leider  nicht  nach  ganz  einheitlichen  Gesichtspunkten  ersolgen  und  sich
mit  den  Übersichten  über  das  Gesamtvermögen  der  Versicherungsträgcr
            
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