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II. öffentliche Versicherung.
zinsen und in einem innerhalb der mutmaßlichen Lebensdauer der be
treffenden Pensionskasse liegenden Zeitraum zu tilgen und sodann die
neu entstehende Last zum mindesten auf der Grundlage des Kapitaldeckungs
verfahrens zu sichern. Dementsprechend waren also die Beiträge zu erhöhen.
(S. Bertrams a. a. O. S. 1418.)
Über die Gliederung der Einnahmen liegen für die Gesamtheit der
deutschen Knappschaftsvereine keine Angaben vor, wohl aber für die
preußischen Knappschaftsvereine, allerdings auch nur getrennt nach
Kranken- und Pensionskasse für die Jahre 1908, 1909 und 1910. Deren
Einnahmen setzten sich wie folgt zusammen:
1. bei der Krankenkasse:
Jahr
Beiträge
u. Eintritts
gelder
Mk.
Vermögens
erträge
Mk.
Ersatz
leistungen
lUVG.)
MI.
Sonstiges
Mk.
Zusammen
Mk.
1908
1909
1910
35 544968
36 841 575
37 581 888
153 207
337 214
430 773
903 356
859 991
903 505
210 722
226 858
196 979
36 812 248
38 265 638
39 113 145
1910
96,09 °/o
1,10 °/o
2,31 °/o
0,50 °/o
100 0/0
2.
bei der P
ensionskasse:
Jahr
Beiträge
u. Eintritts
gelder
Mk.
An
erkennungs
gebühren
Mk.
Vermögens
erträge
Mk.
Sonstiges
Mk.
Zusammen
Mk.
1908
1909
1910
61 358 845
60 946 776
62 035 760
74 649
79 090
82 776
5 809 610
7 235 903
8 571 493
722 905
631 897
662 775
67 966 009
68 893 666
71 352 804
1910
86,94o/o
0,12 °/<>
12,01 °/o
0,93 °/o
100 0/0
Den bei weitem wichtigsten Einnahmeposten bilden die Beiträge, die
1910 einschließlich der Eintrittsgelder bei der Krankenkasse 96 % und
bei der Pensionskasse rund 87 % der Gesamteinnahmen ausmachten. In
der Verteilung der Beiträge auf Werksbesitzer und Arbeiter bestand von
Verein zu Verein vielfach große Verschiedenheit. Während früher der
gesetzliche Mindestbetrag der Arbeitgeberbeiträge auf die Hälfte der Arbeiter
beiträge festgesetzt war, stellte sich, wie schon erwähnt, der Beitragssatz
der Werksbesitzer bereits vor dem Inkrafttreten der Knappschaftsnovelle
von 1906 bei der Mehrzahl der Vereine wesentlich höher; so leisteten