268 II. Öffentliche Versicherung.
5. Hauptknappschaftsverein Clausthal.
1903
1911
Vermögen
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Vermögen
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Krankenkasse.
Zinsbar angelegtes Vermögen
Sonstiges
—
—
1 147 778
74 725
93,89
6,11
Zusammen
—
—
1 222 503
100
Pensionskasse.
Köniql. Preußisches Staatsschuldbuch
Sonstige Wertpapiere
Hypotheken
Deckungskapital bei der Rückversicherungsanstalt
Sonstiges
2 164 000
1 284 890
239 789
58,67
34,83
6,50
4 950 000
40 000
1 382 366
3 360 656
738 662
47,27
0,38
13,20
32,09
7,05
Zusammen
3 688 679
100
10 471 684
100
Vor 1907 bestand bei den Knappschaftsvereinen keine Trennung des
Vermögens der Krankenkasse von dem der Pensionskasse; diese ist erst
durch die preußische Knappschastsnovelle von 1906 obligatorisch geworden.
In den vorstehenden Zusammenstellungen ist deshalb das Vermögen der
Krankenkassen in dem angegebenen Vermögen der Pensionskassen vor
1907 mit enthalten.
Nach dem Knappschaftsgesetz gelten für die Anlage der verfügbaren
Gelder der Knappschaftsvereine die für die Anlegung von Mündelgeldern
bestimmten Vorschriften, soweit nicht in einzelnen Fällen auf Antrag des
Vorstandes durch die Aufsichtsbehörde eine andere Anlegung zugegeben
wird. Beschränken wir uns bei der Erörterung der Vermögensanlage der
Knappschastsvereine auf die an Vermögensumfang die Krankenkasse weit
überragende Pensionskasse und auf das letzte in den Tabellen wieder
gegebene Jahr — der Leser mag zur Feststellung von Verschiebungen,
die jedoch durch die früher bestehende Vereinigung der beiden Kassen er
schwert wird, auch die Angaben für die anderen Jahre heranziehen. Als
erstes ergibt sich ein bedauerlicher Mangel au Vergleichbarkeit in den
Aufstellungen der verschiedenen Vereine. Der einzige Posten, der sich bei
allen von ihnen findet und, vom oberschlesischen Verein abgesehen, auch
durchweg einen sehr bedeutenden Teil des Vermögens umfaßt, ist die
Position „Deckungskapital bei der Rückversicherungsanstalt". Es handelt
sich dabei um die am 1. Juli 1908 errichtete „Knappschastliche Rück-