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ihr Ansehen nicht im mindesten schädigen. Eine, wenn auch
noch so begründete ungünstige Kritik der Regierungsthätigkeiten
würde also rein unmöglich sein.
Ebenso illusorisch dürfte sich das freie Versammlungsrccht
erweisen, denn ohne dieses Recht irgendwie zu bestreiten, würden
wahrscheinlich die Leiter des Staates, denen ja als General
besitzer sämmtlicher Boden- und Häusergrundstücke über diese
das alleinige Verfügungsrecht zusteht, unter nicht schwer auf-
zusindenden Vorwänden die Dispositionsstellung der zu Volks
versammlungen erlangten Räumlichkeiten ablehnen.
Würden sich die Regierten auf die Dauer eine solche der
Vernichtung gleichkommenden ungeheuerliche Einschnürung der
Preß- und Versammlungsfreiheit gefallen lassen? Gewiß nicht!
8. Im Zukunftsstaate würde es in Folge der Verallgemeinerung
der Bildung weit mehr Gebildete geben, als Leiter der in Ge
nossenschaften aufgelösten Arbeit gebraucht werden. Alle diese
Leute wollen vermöge ihrer Bildung lieber Staatsbeamte sein,
als mit Kelle, Schaufel, Axt und Pflug hantiren und sowohl
diejenigen, welche kein Staatsamt erhalten können, als auch
Alle, welche sich schlechterdings nur zu Handarbeiten eignen,
werden jene beneiden, welche Beamte geworden sind, und
unzufrieden sein.
Und wv bleibt da im freien Volksstaatc die versprochene
persönliche Freiheit, wenn die vielen überschüssigen gebildeten
und klugen Leute zu körperlichen oder rein mechanischen Arbeiten
gezwungen und commandirt werden, wenn sie leben wollen?
9. Wie wollen die betreffenden Beamten des Volksstaats die
enorme sociale Buchhaltung bewältigen? Wie vermöchten sie
die ungleichen Arbeiten richtig nach socialen Arbeitszeit-Einheiten
abzuschätzen? Wie könnten sie eine öffentlich rechtliche Gliederung
der National-Arbeit zu einem mit dem Collcctionscapital aus
gerüsteten riesenhaften, gesellschaftlichen Arbeitskörper, namentlich
gesellschaftliche Sammlung, Lagerung und Transportirung aller