Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz  Potthoff,  Angestelltenversicherung.  279
Von  dem  Vermögen  ist  nach  gesetzlicher  Vorschrift  ein  Viertel  in
Reichs-  oder  Staatsanleihen  anzulegen.  Es  werden  also  rund  400  Mill.
Mk.  (jährlich  im  Durchschnitt  40  Mill.  Mk.,  anfangs  wahrscheinlich  mehr,
später  weniger)  in  Staatspapieren  gekauft.
Für  die  übrige  Anlage  gelten  die  gleichen  Vorschriften  wie  für
Lebensversicherungsgesellschaften;  und  da  mit  einem  Zinsfüße  von  3Vs  °/o
gerechnet  ist,  die  durchschnittliche  Verzinsung  also  mit  Rücksicht  auf  die
Verwendung  eines  Teiles  des  Vermögens  zu  gemeinnützigen  Zwecken  im
Interesse  der  Versicherten  (billiger  Kredit  für  Baugenossenschaften  u.  dgl:)
höher  sein  muß,  so  wird  die  Reichsversicherungsanstalt  den  größten  Teil
des  Vermögensrestes  in  Hypotheken  anlegen.  Nehmen  wir  die  Verhältnisse ­
  der  privaten  Lebensversicherung  zum  Vorbilde,  die  85%  des  gesamten ­
  Bestandes  in  Hypotheken  anlegen,  so  können  wir  schätzen,  daß
rund  eine  Milliarde  Mark  in  den  Jahren  1913—1922  Anlage  auf  dem
Hypothekenmarkte  finden  wird.  (Zunächst  mehr  als  100  Mill.  Mk.  jährlich, ­
  später  vielleicht  weniger.)
Der  Rest  von  vielleicht  100  Millionen  dürfte  in  anderer,  wechselnder ­
  Weise  Anlage  finden  (bar,  Bankguthaben,  Postvorschüsse,  Wechseldiskontierung ­
  u.  dgl.).
Auch  nach  1922  werden  nicht  etwa  Einnahmen  und  Ausgaben  der
Angestelltenversicherung  sich  die  Wage  halten,  sondern  (abgesehen  von
einer  Erweiterung  des  Gesetzes)  der  Beharrungszustand  wird  erst  nach
Jahrzehnten  eintreten,  und  man  darf  für  die  Zeit  von  1922—1932  nochmals ­
  mit  der  Sammlung  einer  Milliarde  an  Vermögen  rechnen.
            
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