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II. Öffentliche Versicherung.
dreimal so hoch wie das auf 300—350 Milliarden berechnete Sach-
gütervermögen der Nation. Von der Verzinsung dieser Riesensumme
hängt das Reicher- oder Ärmerwerden des Volkes in erster Linie ab.
Der Arbeiterschutz will die Verzinsung erhöhen, indem er eine unwirt
schaftliche Vergeudung der Riesenwerte durch allzu schnelle Abnutzung
hindert; die Arbeiterversicherung will eine rechtzeitige Amortisation der
Lebenskosten sicherstellen. Während früher der Staat erst eingriff, wenn
die Arbeitskraft erschöpft war und der Bürger nicht mehr durch Selbst
leistung seinen Unterhalt aufbringen konnte, werden jetzt die Mittel
dafür schon zu Zeiten der Arbeitssähigkeit zurückgelegt. Beide am
Arbeitsvertrage beteiligten Personen werden zu dieser Leistung genötigt.
Für den Arbeiter oder Angestellten ist die Versicherung eine Zwangs
sparkasse, in die er einen Teil seines Arbeitsverdienstes legen muß, um
in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit daraus Renten beziehen und die Hilfe
anderer entbehren zu können. Für den Arbeitgeber ist sie ein Zwang
zur Amortisation auf Leben und Arbeitskraft.
Es tritt also nur eine Verschiebung ein. Denn die Kranken,
Alten und Invaliden, die Witwen und Waisen haben doch auch früher
gelebt. Vielleicht noch bescheidener, kümmerlicher als gegenwärtig; aber
unterhalten mußten sie doch werden. Damals lag die Last auf der
Armenpflege, auf Verwandten und auf Wohlfahrtseinrichtungen. Jetzt
ist das Recht kraft eigener Leistungen an die Stelle der damaligen Unter
stützungen getreten. Also eine zeitliche Verschiebung: von der Zeit der
Rot auf die Zeit des Arbeitsverdienstes; und eine örtliche Verschiebung:
vom Staate, von der Familie usw. auf die am Arbeitsverhältnis Be
teiligten.
Daß die Arbeitgeber sich über die Amortisationsquote beklagen
können, ist nur auf einen Mangel an sozialem Denken zurückzuführen.
Denn bisher war Menschenleben das einzige, was ihnen Staat unb
Gesellschaft kostenlos zur Verfügung stellte. Niemand denkt daran, ihnen
die sachlichen Produktionsmittel kostenlos zu überlassen. Kein Unter
nehmer sträubt sich dagegen, Zins für fremdes Kapital, Miete für ge
liehenen Boden zu bezahlen; und die Amortisationsquote, die der Staat
für die Verwendung fremder Arbeitskraft verlangt, ist sehr viel geringer
als die bei allen sachlichen Abschreibungen übliche, und geringer als
der Zins für geliehenes Sachkapital. Die 18 Millionen Arbeiter und
Angestellten, die nach der letzten Berufszählung in einem Arbeitsvcrhältnis
standen, repräsentieren im Alter von 16 Jahren ein Erziehnngskapital
von etwa 100 Milliarden Mk. Tie gesamte soziale Versicherung macht