Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? 287
gehende Einzeluntersuchungen dazu nötig sind. Schon aus diesem Grunde
mußte hier darauf verzichtet werden. Außerdem liegt es nahe, wenn an
die umfassende Bearbeitung dieser wichtigen Frage herangegangen wird,
sie nicht aus das hier behandelte Einzelthema der Verschiebungen in den
Finanzverhältnissen zu beschränken, sondern sie nach zwei Seiten hin
auszudehnen: auf die Frage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
vom privatwirtschastlichen und vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus.
Beides ist wesentlich verschieden, beides aber für die staatliche Wirtschaftsund
Sozialpolitik von größter Bedeutung. Unsere Unternehmer und ihre
Jnteressenvertreter Pflegen meist alle sozialen Aufwendungen nur auf der
Passivseite zu buchen. Sie sehen in der sozialen Versicherung nur eine
Belastung, eine Verteuerung der Produktion, eine Erschwerung des Wettbewerbs.
Sie berücksichtigen nicht die Gegenseite, die Steigerung der
Leistungen, die Entlastung der Armenpflege und der Fürsorgetätigkeit.
Vom Standpunkte der Vergangenheit hatte diese Arbeitgeberansicht eine
gewisse Berechtigung, denn die rasche Zunahme des deutschen Volkes, die
Abwanderung vom Osten nach den Großstädten und Jndustrieplätzen,
die Jugend unserer großindustriellen Entwicklung erlaubte es den Arbeitgebern,
rücksichtslos die Arbeitskräfte aufzubrauchen, den abgearbeiteten
durch eine frische Kraft zu ersetzen, also nur die Gunst der rechtlichen
und tatsächlichen Zustände auszunutzen, die ungünstigen Folgen aber
auf andere abzuschieben. Diese günstige Lage- würde sich auf die Dauer
nicht behaupten lassen. Von allen politischen Erwägungen und Vorgängen
abgesehen, schon deswegen nicht, weil der Zugang an frischen
Arbeitskräften allmählich geringer wird und weil in der zweiten Generation
sich die verderblichen Folgen eines Raubbaus an der menschlichen
Arbeitskraft sicher zeigen müssen. Diesen rechtzeitig vorzubeugen, ist
soziale Notwendigkeit. Der Zusammenhang zwischen sozialer Versicherung
mit ihrer Gesundheitspflege und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Volkes ist leider noch weniger erforscht als der Zusammenhang zwischen
Arbeiterschutz und Arbeitsleistung. Aber es ist unzweifelhaft, daß weitgehende
Aufwendungen im Sinne unserer sozialen Versicherungsgesetze sich
volkswirtschaftlich bezahlt machen, und daß Graf Posadowsky mit seinem
Rcichstagsworte von 1906 Recht hat, daß wir ohne unsere soziale Gesetz,
gebung nicht eine so hochstehende Arbeiterschaft hätten und ohne diese
die deutsche Industrie ihren Platz in der Welt weder erringen, noch behaupten
könnte.
Diese volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte müssen auch bei einem
vom deutschen Handelstage bei der Reichsregierung beantragten und von